Die Regeln und der Zeitplan für die Aufsicht über die 6.000 Banken der Eurozone soll bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt und aufgebaut werden. Sie soll verhindern, dass Banken von nationalen Aufsichtsbehörden nicht streng genug kontrolliert werden und dann durch Finanzprobleme Staaten oder gar das gesamte europäische Finanzsystem in Schwierigkeiten bringen.

  • Die Reichweite der neuen Aufsicht: Die gemeinsame Bankenaufsicht soll bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt sein. Dort soll die Aufsicht über Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme von mindestens 30 Milliarden Euro ausgeübt werden. Unter ihre Obhut sollen daneben Geldhäuser fallen, deren Bilanzsumme ein Fünftel der Wirtschaftleistung ihres Heimatlandes erreicht. Grundsätzlich sollen die drei größten Kreditinstitute jedes Landes unter die neue europäische Aufsicht fallen.
    Die Aufsicht über die übrigen rund 6000 Geldinstitute der Währungsunion soll bei den nationalen Bankkontrolleuren bleiben. Sollte die EZB aber bei ihnen gravierende Probleme orten, kann sie sich einschalten und den Fall an sich ziehen, auch wenn das jeweilige Institut weit unter den genannten Größenmarken bleibt.
  • Direkte Bankenrekapitalisierung: Die neue Bankenaufsicht ist eine Voraussetzung dafür, dass angeschlagene Banken direkt Finanzspritzen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM bekommen können. Dies wird nun voraussichtlich nicht vor März 2014 geschehen. Denn frühestens zu diesem Zeitpunkt soll die neue Aufsicht voll arbeitsfähig sein.
  • Abwicklung von Banken: Die Bestellung der EZB als europäischem Bankenaufseher ist der erste von drei Schritten zu einer echten europäischen Bankenunion. Der nächste Schritt soll die Schaffung eines europaweiten Abwicklungsregimes für Banken sein, die die EZB als nicht mehr überlebensfähig einstuft. Hinter einer solchen Abwicklungsanstalt muss aber einen Fonds als Geldquelle stehen, der die Kosten notwendiger Banken-Abwicklungen trägt. Dieser Abwicklungsfonds müsste auch Not-Finanzierungen anbieten für die Teile von Banken, die noch lebensfähig sind und weitergeführt werden sollen. Ob es zu einer gesamteuropäischen Abwicklungsanstalt kommt, ist noch unklar. Deutschland sträubt sich dagegen, weil es fürchtet, dadurch Haupt-Zahlmeister für Abwicklungen in anderen Ländern, etwa Spanien, zu werden.
  • Einlagensicherung: Der dritte und abschließende Schritt einer Bankenunion sollen gleiche Regeln und Standards für die Einlagensicherungs-Systeme in allen Ländern des Währungsraums sein. Doch das ist nicht in Sicht. Bislang gibt es darüber heftigen politischen Streit. Das gilt auch für die Frage, ob es in fernerer Zukunft einmal eine gesamteuropäische Einlagensicherung geben könnte.
  • Ansiedlung bei der EZB: Die neue Aufsicht soll auf jeden Fall für die 17 Euro-Länder gelten und bei der EZB angesiedelt werden, andere EU-Staaten können sich freiwillig anschließen. In einem neuen Aufsichtsgremium sollen je ein Vertreter der 17 nationalen Aufsichtsbehörden der Euro-Länder, vier EZB-Vertreter sowie ein Präsident sitzen. Ein Lenkungsausschuss mit weniger Mitgliedern soll dem Gremium vorarbeiten.
  • Trennung von Aufsicht und Geldpolitik: Deutschland setzte sich in den Verhandlungen besonders hartnäckig für eine strikte Trennung zwischen Geldpolitik und Bankenaufsicht bei der EZB ein, um die Unabhängigkeit der Zentralbank zu gewährleisten. Damit der Gouverneursrat der EZB - der für die Geldpolitik zuständig ist, aber dennoch die wichtigen Entscheidungen der Aufsicht absegnen muss - in Konflikten mit der neuen Aufsicht nicht die Überhand gewinnt, soll ein unabhängiges Vermittlungsgremium das letzte Wort haben.
  • Wahrung der Interessen der nichtteilnehmenden Staaten: Die nicht an der neuen Aufsicht teilnehmenden EU-Staaten fürchteten, dass sie in Zukunft im Rahmen der bereits existierenden Europäischen Bankenaufsicht (EBA) regelmäßig von den anderen Ländern überstimmt werden. Damit dies nicht passiert, braucht es bei verpflichtenden Entscheidungen eine Mehrheit sowohl unter den Mitgliedern als auch unter den Nicht-Mitgliedern der neuen Aufsicht. Die EBA ist für einheitliche Regeln für alle Banken der EU zuständig. (APA/Reuters, 13.12.2012)