Wien - Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) führt mit Jahresbeginn 2013 einen Selbstbehalts-Deckel für ihre Versicherten ein. Künftig gelten fünf Prozent des Jahreseinkommens Obergrenze der Eigenleistung für die Krankenbehandlung. Das hat Obmann und Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl am Donnerstag bekannt gegeben.
Selbstständige müssen bei jedem Arztbesuch 20 Prozent Selbstbehalt bezahlen, bei Einhaltung von Gesundheitszielen sinkt der Betrag auf 10 Prozent der Arztkosten. Insgesamt soll die Summe in Zukunft nicht mehr als fünf Prozent des Jahres-Beitragsgrundlage betragen, wobei zur Berechnung das Einkommen des drittletzten Jahres herangezogen wird, hieß es in der Pressekonferenz, an der auch Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) teilnahm.
Für weitere Neuerungen, die die Bundesregierung im November auf ihrer Klausur in Laxenburg ins Auge gefasst hat, fehlen laut Leitl noch die Gesetzesbeschlüsse. Dies betrifft Überbrückungshilfen für Kleinunternehmer in Zahlungsschwierigkeiten und die Möglichkeit zum zinsfreien Aufschub von Beitragsnachzahlungen.
Anhebung des Wochengelds ab 2013
Bereits beschlossen ist die Anhebung des Wochengeldes ab 2013 von derzeit knapp 27 auf täglich 50 Euro. Neu ist zudem das Krankengeld für Selbstständige ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen (rund 27 Euro pro Tag) und die verbesserte Möglichkeit zur freiwilligen Zusatzversicherung, um schon ab dem vierten Tag Geld zu bekommen.
Stöger lobte die Bemühungen der SVA in diesem Bereich sowie die Schwerpunktsetzung der SVA auf die Gesundheitsförderung. Auf seine frühere Kritik an Selbstbehalten angesprochen, bestätigte er seien Wunsch nach Abschaffung. Er erkenne aber an, dass es dafür eine Tradition im Bereich der gewerblichen Wirtschaft gebe. (APA, 13.12.2012)