Brüssel - Die EU-Kommission hat bei Apple und vier großen Verlagen eine Lockerung der Preise für digitale Bücher durchgesetzt. Sie verpflichteten sich, aktuelle Verträge, bei denen die Verlage den Preis für E-Books bestimmten, aufzulösen und Händlern für mindestens zwei Jahre mehr Spielraum für Rabatte zu geben. Das EU-Verfahren um ein mutmaßliches Kartell beim Vertrieb elektronischer Bücher wird somit unter Auflagen eingestellt. Die von den verdächtigten Firmen angebotenen Zugeständnisse könnten die normalen Wettbewerbsbedingungen "zum Wohle der Käufer und Leser von Ebooks" wiederherstellen, erklärte Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Donnerstag  in Brüssel.

Die vier Verlagsgruppen sind Simon & Schuster, Harper Collins, Hachette und die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck. Die Einigung mit der Kommission ist ein Triumph für den Online-Händler Amazon, der auf günstige Preise setzt. Apple hatte mit den Verlagen hingegen zum Start der E-Book-Plattform für sein iPad-Tablet vor zweieinhalb Jahren ein der deutschen Buchpreisbindung ähnliches Modell ausgehandelt. Dabei bestimmten allein die Verlage den Preis - und zahlten dem US-Konzern die auf seiner iTunes-Plattform übliche Gebühr von 30 Prozent des Verkaufspreises. Zugleich bekam Apple die Zusicherung, immer den günstigsten Preis anbieten zu können. Nach dem Start des iPad-Buchshops setzte die Buchbranche das Modell auch bei anderen Anbietern durch. Das rief die Wettbewerbshüter in Europa und den USA auf den Plan.

Die EU-Wettbewerbshüter hatten die Unternehmen unfairer Absprachen verdächtigt, die mutmaßlich dem Handel sowie den Käufern Schaden zugefügt haben könnten. Durch bestimmte Vertragsklauseln, so der Verdacht, hätten maßgeblich die Verlage statt der Händler die Preise festgesetzt, die ein Kunde im Geschäft zahlt.  Um das Verfahren abzukürzen, boten die fünf Firmen im September Zugeständnisse an, vor allem wollen sie für bestimmte Zeit auf bestimmte Klauseln verzichten. Die Kommission hat diese Zugeständnisse nun für rechtlich verbindlich erklärt; die Frage, ob es das Kartell tatsächlich gab, wird damit offen gelassen.

Gegen ein weiteres Mitglied des mutmaßlichen Kartells, den britischen Penguin-Verlag, laufen die Ermittlungen aber weiter, weil er keine Zugeständnisse angeboten habe, wie die Kommission mitteilte.  (APA, 13.12.2012)