Wer wenig verdient, bekommt länger Geld.

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Mütter und Väter, die ihr Kind oder ihre Kinder alleine aufziehen und deren monatliches Einkommen 1.200 Euro brutto nicht übersteigt, haben Anspruch auf zwei Monate mehr Kinderbetreuungsgeld - unabhängig von der Kindergeldvariante, die sie wählen. Voraussetzung für den verlängerten Bezug ist ein Antrag auf Unterhalt bei Gericht. Zum Einkommen zählen dabei das Erwerbseinkommen, Pensionsbezüge, Arbeitslosengeld, einkommensähnliche Bundes- und Landeshilfen und Zuschüsse wie Sozialhilfe.

Auch Alleinerziehenden, deren Partner oder Partnerin verstorben, in Haft oder schwer erkrankt ist, steht zwei Monate länger Kinderbetreuungsgeld zu. Genauso wie Eltern bzw. Frauen, die eine Wegweisung gegen den Partner beantragt haben oder die im Frauenhaus wohnen. Doch nur sehr wenige Menschen holen sich das Geld, das ihnen per Gesetz zusteht. 

Nur 16 Personen holten sich das Geld

2011 haben gerade einmal 16 Personen das verlängerte Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen. Im Jahr davor waren es überhaupt nur drei. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der grünen Familiensprecherin Daniela Musiol hervor. Musiol hatte die Anfrage im Oktober an Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) gestellt.

Im Vorjahr haben demnach acht Personen die Verlängerung aufgrund des Todes des zweiten Elternteils erhalten, jeweils drei Personen aufgrund von behördlich festgestellter häuslicher Gewalt oder einem Aufenthalt im Frauenhaus und zwei Personen, weil der andere Elternteil eine Freiheitsstrafe verbüßte.

Plattform ortet Informationsdefizit

Weniger klar sind die Gründe, warum so wenige Alleinerziehende ihr Recht auf mehr Geld in Anspruch nehmen. Bei der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende (ÖPA) glaubt man, dass einfach zu wenige Menschen von dieser Möglichkeit wissen. ÖPA-Geschäftsführerin Elisabeth Wöran ortet ein behördliches Informationsdefizit: "Viele Stellen sind selbst schlecht informiert und geben die Information über die längere Auszahlung nicht an die Antragsstellenden weiter."

Die ÖPA kritisiert auch, dass der Bezug von Unterhaltszahlungen den Bezug des verlängerten Kinderbetreuungsgeldes ausschließt - und zwar in jedem Fall. "Zu uns kommen Frauen, die 30 Euro monatlich Unterhalt beziehen und deswegen um das verlängerte Kinderbetreuungsgeld umfallen." Derzeit sei Unterhaltsbezug ein Knock-Out-Kriterium.

Alleinerziehende besonders armutsgefährdet

Laut Statistik Austria gab es im Jahr 2011 in Österreich 170.400 Ein-Eltern-Familien mit Kindern unter 27 Jahren. 150.700 Alleinerziehende sind weiblich, 19.700 männlich.

Die alleinerziehenden Mütter sind dabei besonders armutsgefährdet. Einer Studie des Sozialministeriums aus dem Jahr 2011 zufolge haben sie ein doppelt so hohes Armutsrisiko wie die österreichische Gesamtbevölkerung. Bei alleinerziehenden Vätern entspricht das Armutsrisiko laut Studie "weitgehend dem Durchschnittswert". (lima, derStandard.at, 13.12.2012)