Klagenfurt - Das Wort des freiheitlichen Klubobmanns Gernot Darmann hielt nur kurz. Der kündigte noch am Mittwoch an, dass die FPK eine Vorreihung des Tagesordnungspunktes "Auflösung des Kärntner Landtags" nicht verhindern werde. Nach einer Sitzung der FPK-Gremien in den Abendstunden des Mittwoch war wieder alles anders - es bleibt dabei, wie von FPK-Landtagspräsident Josef Lobnik vorgesehen: die seit Monaten von der FPK blockierte Auflösung des Landtags soll irgendwann in den Nachtstunden des Donnerstag stattfinden - oder auch nicht. Ganz sicher waren sich die Vertreter der Oppositionsparteien SPÖ, ÖVP und Grünen da nämlich nicht mehr und auch nicht, ob - wie von der FPK ebenfalls angekündigt - doch am 3. März 2013 gewählt wird. In den Couloirs des Landtags kursierten jedenfalls schon neue Termine: der 10. März oder etwa eine Zusammenlegung mit den Salzburger Landtagswahlen.

Neuerliche Blockade möglich

Auch wurde spekuliert, dass die FPK neuerlich eine Abstimmung über die Auflösung des Landtags verhindern könnte - um die Berufungsverhandlung des Oberlandesgerichts Graz gegen Exparteichef Uwe Scheuch wegen der " part of the game"-Affäre abzuwarten. Diese könnte ja noch glimpflicher für Scheuch ausfallen. Auch der Prozess gegen Kurt Scheuch (er soll den Erstrichter seines Bruders als "Kröte" beschimpft haben), steht noch aus. Die SPÖ jedenfalls blitzte mit ihrem Vorreihungsantrag kalt ab. Danach gab es eine Sitzungsunterbrechung. SPÖ, ÖVP und Grüne wollten zunächst keine Debattenbeiträge zu den insgesamt 24 Tagesordnungspunkten abliefern, um die Landtagssitzung zu verkürzen. Da die FPK aber just eine Bildungsdiskussion anzettelte, mussten die anderen Landtagsparteien doch mitdiskutieren.

"Wäre die FPK im August zu Neuwahlen bereit gewesen, hätten wir jetzt schon eine funktionsfähige neue Regierung", sagt SP-Klubobmann Reinhart Rohr zum Standard. Da wäre sich vom Fristenlauf her eine Neuwahl noch im Oktober ausgegangen. Die Abstimmung über den gemeinsamen Neuwahlantrag von SPÖ, ÖVP und Grünen hatte die FPK aber bisher durch den Auszug ihrer 17 Mandatare aus dem Plenum verhindert. Für die Abstimmung über die Auflösung des Kärntner Landtags ist ein Zweidrittelquorum erforderlich. Unmittelbarer Anlass für den Ruf nach sofortigen Neuwahlen war der Prozess um das Millionenhonorar des Steuerberaters Dietrich Binbacher gewesen. Dieser sagte aus, dass mit Landeshauptmann Jörg Haider und Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz vereinbart gewesen sei, das Honorar von zunächst zwölf und später sechs Mio. Euro zur illegalen Finanzierung des damaligen BZÖ und der ÖVP zu dritteln. Bis Redaktionsschluss stand die Auflösung des Landtags aus.
 (Elisabeth Steiner, DER STANDARD, 14.12.2012)