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Foto: APA/BARBARA GINDL

Wien/Klagenfurt/München - Die Hypo Alpe Adria wird die BayernLB-Kredite ab Dezember nicht mehr bedienen. Das haben Aufsichtsrat und Hauptversammlung beschlossen. Es gehe nicht um einen feindseligen Akt, aber die Bayern müssten ihren Teil zur Hypo-Sanierung beitragen, sagte Bankchef Gottwald Kranebitter in Wien. Der Streit werde die Gerichte länger befassen. Die Reaktion aus München folgte prompt: Die Bayern verklagen nun die Hypo.

Vier Milliarden Euro am Spiel

Die Hypo-Gutachter und damit die seit 2009 notverstaatlichte Bank sehen in einer Serie von Großkrediten, die die einstige Hypo-Mutter BayernLB ab Anfang 2008 in ihre damalige Kärntner Tochter pumpte, so genannte Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen. Das Geld hat in den Augen der Hypo Eigenkapitalcharakter, weil es in der Krise floss. Die Bayern hätten sich de facto ihrer Eigentümer-Rolle entledigt, so der implizite Vorwurf. Auch bisherige Zinsen und Rückzahlungen werden daher zurückverlangt.

In Summe geht es um vier Milliarden Euro, sagte der Hypo-Vorstandschef. Etwa 90 Prozent der noch offenen 2,3 Milliarden Euro und der bereits bisher an die Bayern überwiesenen ebenfalls 2,3 Milliarden Euro. Die Hypo will damit erzwingen, dass die Bayern an der teurer als erwartet ausgefallenen Sanierung der Hypo mitzahlen.

Bayern erbost

Die BayernLB sieht das naturgemäß anders und weist das "in aller Schärfe zurück". Mittels Feststellungsklage soll in München gezeigt werden, dass die Kärntner Hypo "zur vertragsgemäßen Zahlung von Zins und Tilgung unter den bestehenden Finanzierungsverträgen" verpflichtet ist, teilte die Bank am Abend mit. Die Hypo und ihre Eigentümerin, die Republik Österreich, müssten nun "die aus diesem Vorgehen resultierenden nachteiligen Folgen" für sie selbst und "den gesamten Finanzplatz Österreich" verantworten, hieß es weiter.

Befremdet zeigen sich die Münchener Banker zudem davon, dass die Hypo diesen Schritt vorher gegenüber der BayernLB nicht begründet und "entgegen allen geschäftlichen Gepflogenheiten" keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben habe.

Spiel auf Zeit

Die Kärntner Hypo sieht sich für den Großteil der Summen zu einer Rückzahlungssperre berechtigt. Wie die Hypo nach der Hauptversammlung mitteilte, seien "Rückzahlungen bis zu einer nachhaltigen Sanierung [...] auszusetzen." Und weiter: "Das heißt nicht, dass wir nie mehr bezahlen", beeilte sich Kranebitter zu erklären. Es gebe allerdings eine klare gesetzliche Verpflichtung: "Wir dürfen nicht, solange wir nicht nachhaltig saniert sind". Der Gesetzgeber lasse auch gar keine andere Wahl, meint man in der Hypo.

Zudem bleiben die bayerischen Gelder Kredite in der Hypo-Bilanz. Fest steht schon heute, dass das Geld auch nicht zur Rückzahlung von Kapitalzuschüssen verwendet werden kann, die der österreichische Staat bisher einschoss. Einsetzbar zwar als "Puffer" für die umfangreichen Haftungen etwa des Landes Kärnten, die für Anleihen draußen sind, aber nicht für die staatlichen österreichischen Gesellschafterzuschüsse, die in die Krisenbank flossen.

"Die Kredite sind Kredite und bleiben Kredite", sagte Kranebitter. Wegen ihrer Wirkung als Eigenkapitalersatz müssten sie aus Sicht der Hypo erst nach allen anderen Krediten zurückgezahlt werden. Der ehemalige Eigentümer, der Darlehen in der Krise vergab, müsse dann warten, bis alle anderen Kredite beglichen sind und "sich hinten anstellen". 

Interessanter Passus

Pikant dabei ist, dass sich die Republik Österreich anscheinend einen Plan B ausgedacht hat. Sie hat sich nämlich von der BayernLB einen befristeten Verjährungsverzicht bis einschließlich 31.12.2013 ausbedungen, dem auch entsprochen wurde. "Damit sind die Rechte der Österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Bezug auf die Bayerische Landesbank vorläufig auch ohne Rechtsstreit weiterhin voll gewahrt", heißt es in einer Aussendung. Die von Österreich vorbereitete Klage gegen die Bayern kommt jetzt einmal nicht. Damit wäre ein jahrelanger Rechtsstreit theoretisch noch abzuwenden.

Bayern beurteilt Krise anders

Hintergrund des Streits: Eigenkapital muss per se nicht zurückgezahlt werden, ein Kredit schon. Die BayernLB unterstrich ihre Rechtsposition, wonach es sich um den Refinanzierungsmitteln für die Hypo "um gewöhnliche verzinsliche und rückzahlbare Kredite" - und nicht Eigenkapital - handle. Dass es sich bei den Krediten nicht um Eigenkapital gehandelt habe, zeige auch die Tatsache, dass die Hypo die gesetzlichen Eigenmittelanforderungen in den fraglichen Zeiträumen "nicht nur stets eingehalten, sondern sogar übertroffen" habe, merkt die BayernLB an. (APA/red, derStandard.at, 13.12.2012)