SP-Winterauer zeigt Verschlechterungen durch neue Ladenöffnungs-Zeiten auf
Redaktion
,
Linz - "Nach dem Pensionsraub reitet die
Schüssel-Pühringer-ÖVP heute im Parlament mit Unterstützung der FPÖ
die nächste Attacke gegen die Frauen. In ihrer Liberalisierungswut
dehnt sie die Ladenöffnungszeiten aus und schränkt damit die Rechte
der 300.000 Handelsangestellten - davon 200.000 Frauen - ganz
entscheidend ein", zeigt SP-Landesgeschäftsführer Reinhard Winterauer
auf. Künftig darf an Werktagen von 5 bis 21 Uhr, an Samstagen, Sonn-
und Feiertagen von 5 bis 18 Uhr gearbeitet werden. Bei "besonderem
regionalen Bedarf" können die Geschäfte auch an Sonn- und Feiertagen
geöffnet werden. Auch das Recht, jeden zweiten Samstag frei zu haben,
wird abgeschafft.
Was ist mit den Kindern?
"Wie die vielen Frauen im Handel in dieser Zeit ihre
Kinder versorgen sollen, ist der ÖVP, die sich so gern als
Familienpartei bezeichnet, völlig egal. Eine gleichzeitige
Erweiterung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten etwa wurde nicht einmal
angedacht", empört sich Winterauer.
Damit betreibe die ÖVP eindeutig Politik gegen die Familien und für
die großen Handelsketten. In der Bevölkerung sei von einem Bedürfnis
nach längeren Öffnungszeiten nichts zu spüren: 92 Prozent der
OberösterreicherInnen hätten sich mit den bestehenden Zeiten zufrieden
erklärt.
Beschwichtigungen
"ÖVP-Chef Pühringer hat es wieder einmal verabsäumt, seinen Einfluss
in der Bundesregierung zu nutzen, um diesen gravierenden Anschlag auf
die Arbeitnehmerrechte zu verhindern. Seine Beteuerungen, in
Oberösterreich sei an keine Ausweitung der Öffnungszeiten gedacht,
sind ein erneuter Beschwichtigungsversuch und schützen die vielen
Frauen im Handel nicht wirklich vor drohenden Verschlechterungen.
Pühringer hat bekanntlich nicht zum ersten Mal klein beigegeben, wenn
es darum geht, die Interessen der ÖVP-Klientel gegen die Interessen
der ArbeitnehmerInnen durchzusetzen", zeigt Winterauer auf. (red)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.