Unisex-Tarife, Vignette und das Verschicken von Packerln: Im Folgenden ein kleiner Überblick, wo die Verbraucher nächstes Jahr tiefer in die Tasche greifen müssen und wo sie profitieren.

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Mehr Geld für Bahnkunden bei Verspätung

Bahnkunden bekommen künftig mehr Geld zurück, wenn sich Züge verspäten. Vor allem die Pendler werden davon profitieren. Ab Juli 2013 erhalten im Nahverkehr alle Jahreskartenbesitzer zehn Prozent der Kosten einer Monatskarte retour, wenn in einem Monat fünf Prozent der Züge unpünktlich waren. Bisher lag die Entschädigungsgrenze bei zehn Prozent.

Bei der Berechnung berücksichtigt werden alle auf dieser Strecke durchgeführten Personen-Fahrten. Die Regelung gilt aber nur für Jahreskartenbesitzer, nicht für Wochen- und Monatskartenbesitzer. Diese müssen sich nur einmal im System anmelden (https://www.oebb.at/Fahrgastrechte), um dann automatisch zum Jahresende die ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Im Fernverkehr erhalten die Bahnfahrer bereits seit 2010 bei Verzögerungen von über einer Stunde 25 Prozent des Ticketpreises zurückerstattet. Kommt ein Zug um zwei Stunden und mehr zu spät am Ziel an, müssen 50 Prozent der Fahrtkosten retourniert werden.

Foto: AP/Ronald Zak

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Neue Steuerbelastungen für Spitzenverdiener

Wer mehr als 185.920 Euro brutto pro Jahr verdient, muss eine "Solidarabgabe" zahlen. Diese führt dazu, dass der Spitzensteuersatz von 50 Prozent erstmals auch wirklich ausgeschöpft wird - allerdings nur bei Spitzenbezügen von über 595.000 Euro.

Derzeit existiert der 50-prozentige Spitzensteuersatz für die meisten Steuerzahler nur auf dem Papier: Weil auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld ein deutlich niedrigerer Steuersatz (sechs Prozent) fällig wird, beträgt der Höchststeuersatz selbst für absolute Spitzenverdiener nur 43,75 Prozent. Zur Budgetkonsolidierung wird der Steuerbonus für das 13. und 14. Monatsgehalt nun nach oben hin abgeschmolzen.

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Die technische Umsetzung der Solidarabgabe funktioniert so: Ab 185.920 Euro Jahresbrutto steigt der Steuersatz auf die "Sonderzahlungen" von sechs auf 27 Prozent, ab 360.920 Euro Jahreseinkommen werden 35,75 Prozent fällig und ab 594.678 Euro Jahresbrutto fällt die Steuerbegünstigung völlig weg. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden also (wie das restliche Einkommen auch) mit 50 Prozent Spitzensteuersatz belegt.

Unterm Strich bedeutet das für die Betroffenen eine Anhebung des Höchststeuersatzes. Dieser macht derzeit (durchgerechnet auf das Jahreseinkommen inklusive Sonderzahlungen) 43,7 Prozent aus. Künftig steigt er ab 185.920 Euro auf 46,7 Prozent, ab 360.920 Euro sind es 48,2 Prozent und ab 594.678 Euro wird für jeden zusätzlich verdienten Euro der Spitzensteuersatz von 50 Prozent fällig.

Befristet wird diese Maßnahme vorerst bis 2016 (SPÖ und ÖAAB sind aber für eine unbefristete Verlängerung). Betreffen dürfte die Zusatzsteuer nach Einschätzung der Statistik Austria rund 6.400 Lohnsteuerzahler (bei der Einkommensteuer wird die Solidarabgabe über einen reduzierten Gewinnfreibetrag umgesetzt).

Foto: APA/Barabra Gindl

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Politikergehälter steigen

Nicht ganz so großzügig wie vor einem Jahr fallen 2013 die Lohnerhöhungen für die Arbeitnehmer aus. Allerdings soll sich laut Prognose der Österreichischen Nationalbank auch die Inflation mit 1,7 Prozent eher in Grenzen halten. Die 120.000 Beschäftigen der Maschinen- und Metallwarenindustrie erhalten um bis zu 3,4 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Die Beamten schauen hingegen aufgrund einer Nulllohnrunde im kommenden Jahr durch die Finger - im Gegensatz zu den Politikern.

Konkret steigt bei den Metallern - eigentlich bereits mit November - der Mindestlohn für Geringverdiener um 3,4 Prozent, für Besserverdiener um 3,3 Prozent. Die rund halbe Million Beschäftigte im Handel Angestellten bekommen ab 1. Jänner 2,98 Prozent mehr. Aufgrund der nicht gerade rosigen Wirtschaftslage haben die Beamten auf ein Gehaltsplus zur Gänze verzichtet ...

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... Die 2,6 Millionen Pensionisten bekommen im nächsten Jahr eine Erhöhung ihrer Pensionen um 1,8 Prozent. Bei den rund 230.000 Mindestpensionisten steigern sich die Ausgleichszulagen um 2,8 Prozent. Und auch die Politiker ziehen mit den Pensionisten gleich und genehmigen sich im kommenden Jahr erstmals wieder eine Gehaltserhöhung um 1,8 Prozent.

Foto: APA/Barbara Gindl

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Höhere Förderung für Pendler

Österreichs Pendler bekommen mit Jahreswechsel eine Erhöhung der bisherigen Förderung. Die Pendlerpauschale wird um einen sogenannten "Pendler-Euro" aufgefettet: Je gefahrenen Kilometer gibt es einen Euro "in Cash" vom Finanzamt zurück. In den Genuss der Pendlerpauschale kommen künftig auch Teilzeit- und Wochenpendler. Außerdem wird für Niedrigstverdiener der sogenannte "Pendler-Zuschlag" erhöht. Und für Kurzstrecken sponsert Vater Staat ein sogenanntes "Jobticket".

Das bisherige System aus Steuerfreibeträgen bleibt bestehen. Wie gehabt wird dieser (die Steuerbemessungsgrundlage reduzierende) Betrag auch künftig zwischen 372 und 3.672 Euro liegen - abhängig von der Wegstrecke und davon, ob dem Betroffenen die "große" (wenn Pkw notwendig) oder die "kleine" (bei Möglichkeit der Öffi-Benutzung) Pendlerpauschale zusteht.

Foto: AP/Frank Augstein

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"Echtes" Geld bringt die Neuregelung des "Pendler-Euros": Pro gefahrenem Kilometer kann man künftig einen Euro jährlich als Absetzbetrag beim Finanzamt geltend machen. Beträgt etwa der "einfache" Arbeitsweg 30 Kilometer, so bekommt man pro Jahr 60 Euro vom Finanzamt zurück (bzw. zahlt um diesen Betrag weniger Steuern).

Teilzeitpendler können bereits ab einem "Pendeltag" pro Woche die Pendlerpauschale beziehen - und zwar zu einem Drittel der vollen Leistung. Bei zwei Tagen bekommt man zwei Drittel, ab drei Tagen die gesamte Pauschale. Bisher hatte man erst ab elf Tagen pro Monat Anspruch.

Für Wenigverdiener wird der sogenannte "Pendlerzuschlag" erhöht. Diese Negativsteuer für all jene, die aufgrund niedriger Einkünfte gar keine Steuer bezahlen, beträgt künftig pro Jahr maximal 290 Euro (anstatt wie bisher 141 Euro).

Foto: AP/Ferdinand Ostrop

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Studiengebühren an Unis

Ein Déjà-vu bringt das Jahr 2013 für die Studenten: Ein Jahr nach Auslaufen der alten Studiengebührenregelung wird diese ab dem am 1. März 2013 beginnenden Sommersemester geringfügig adaptiert wieder eingeführt. Demnach müssen wie bereits zwischen 2009 und dem Wintersemester 2011/12 nicht berufstätige Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger Beiträge entrichten - das sind rund 15 Prozent aller Studenten. Langzeitstudenten zahlen pro Semester 363,36 Euro, Nicht-EU-Bürger das Doppelte. Daneben gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen.

Zahlen müssen inländische bzw. EU-Studenten, die die vorgeschriebene Mindeststudienzeit um mehr als zwei Semester überschritten haben. Ausgenommen sind trotz Überschreitung berufstätige Studenten, Studienbeihilfebezieher, Behinderte sowie (für den Zeitraum der entsprechenden Verhinderung) Kranke und Schwangere, Studenten auf Auslandssemestern sowie Studenten mit Kinderbetreuungspflichten. Die zweite betroffene Gruppe sind Studenten aus Nicht-EU-Staaten, Ausnahmen gibt es vor allem für Studenten aus Entwicklungsländern. Mit der Neuregelung wird ein vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenes Gebührenmodell repariert.

Foto: AP/Hans Punz

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Neue Zugangsbeschränkungen

Ab dem Wintersemester 2013/14 müssen sich die Studenten außerdem auf neue Zugangsbeschränkungen gefasst machen. Im Zuge eines Pilotmodells zur Studienplatzfinanzierung soll in fünf "Studienfeldern" (Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaftswissenschaften), die insgesamt 19 Studien umfassen, die Mindestzahl aller Plätze pro Studienfeld gesetzlich festgelegt werden. Diese orientiert sich an der Studienanfängerzahl des Wintersemesters 2011/12.

Wie viele Plätze die einzelnen Unis anbieten, wird dann zwischen den Hochschulen und dem Wissenschaftsministerium ausverhandelt. Gibt es mehr Interessenten als Plätze, können die Unis Zugangsregelungen - sprich Aufnahmeprüfungen oder andere Varianten der Studentenauswahl - beschließen. Gleichzeitig sollen in den fünf künftig neu zugangsbeschränkten Studienfeldern insgesamt 95 zusätzliche Professuren geschaffen werden.

Foto: APA/Herbert Pfarrhofer

Einige Verbesserungen für Bankkunden

Im kommenden Jahr kommen auf Bankkunden einige Verbesserungen zu. So dürfen Banken etwa Kontoführungsgebühren, Bankomat- oder Kreditkartengebühren und andere Entgelte für Zahlungsdienste nicht mehr automatisch mit der Inflationsrate erhöhen. Erhöhungen sind nur mehr dann erlaubt, wenn sie den Kunden mindestens zwei Monate vorher mitgeteilt werden und die Kunden das Recht haben, der Erhöhung zu widersprechen.

Den Kreditinstituten ist es ab kommenden Jahr auch verboten, neben den vereinbarten Entgelten Zusatzgebühren für Informationen und Nebenleistungen zu verrechnen, etwa für die Sperre einer verlorenen oder gestohlenen Bankomat- oder Kreditkarte.

Foto: PhotoDisc

Autobahn-Vignette wird wieder teurer

Das Mautpickerl wird wieder teurer, die Farbe ist diesmal himbeerfarben. Der der Inflation angepasste Preis für die Jahres-Autobahnvignette beträgt für Pkw 80,60 Euro (2012: 77,80 Euro) und für Motorräder 32,10 Euro (2012: 31 Euro). Für Pkw kostet die 10 Tages-Vignette 8,30 Euro, die Zwei-Monats Vignette 24,20 Euro. Für Motorräder beträgt der Preis für die 10-Tages-Vignette 4,80 und für die Zwei-Monats-Vignette 12,10 Euro.

Wer ohne gültige Plakette erwischt wird, zahlt im Fall eines mehrspurigen Fahrzeugs 120 Euro Ersatzmaut und 65 Euro für ein einspuriges.

Foto: Asfinag

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Leiharbeiter werden bessergestellt

Das Arbeitsleben für die rund 75.000 Leiharbeiter in Österreich wird etwas leichter: Dann müssen sie mit der Stammbelegschaft gleichbehandelt werden in Sachen wie Kantinenessen, Betriebskindergarten und anderen betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen. Wer mehr als vier Jahre lang im selben Betrieb eingesetzt ist, soll auch in die betriebliche Altersvorsorge eingebunden werden. Und auch das "Hire and Fire" wird etwas eingeschränkt: Das Dienstende muss mindestens 14 Tage vorher angekündigt werden.

Leiharbeiter als billige Ersatzarmee am Arbeitsmarkt, das soll es in Österreich nicht geben. Wenn im Einsatzbetrieb verkürzte Arbeitszeiten gelten oder Pausen bezahlt werden, wenn es zusätzliche Urlaubstage gibt, wenn an manchen Tagen früher Schluss ist - dann gilt dies ab 1. Jänner 2013 auch für die Leiharbeiter. Auch in Betriebsurlaube müssen sie dann einbezogen werden. Die "Einsatzinformation" vor Beginn jeder Überlassung muss ab 2013 auch die Einstufung im Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebes enthalten und den Lohn sowie Zuschläge ausweisen.

Foto: APA/Boris Roessler

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Kurzarbeit wird billiger

Für krisengeschüttelte Unternehmen wird Kurzarbeit billiger. Der Staat übernimmt ab Jahresbeginn den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung nicht erst ab dem siebenten Monat in Kurzarbeit, sondern bereits ab dem fünften Monat.

Für Bauarbeiter gibt es Erleichterungen, die allerdings erst im Sommer "fühlbar" werden: Künftig fallen nicht nur Regen, Schnee und Frost unter den Begriff "Schlechtwetter", sondern auch Hitze. Damit bekommen Bauarbeiter auch bei hohen Temperaturen frei und den Verdienstentgang zu 60 Prozent abgegolten.

Beim Arbeitsende hat der Dienstgeber ab 2013 eine "Auflösungsabgabe" zu bezahlen: 113 Euro werden pro Kopf fällig. Mit dem Geld soll aktive Arbeitsmarktpolitik und insbesondere die Beschäftigung Älterer unterstützt werden. Ausgenommen von der "Kündigungssteuer" sind etwa befristete Dienstverhältnisse und Selbstkündigungen.

Foto: AP/Sascha Schuermann

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Höheres Wochengeld für Selbstständige

Das Wochengeld für Bauern und Gewerbetreibende wird von täglich 26,97 auf täglich 50 Euro angehoben. Damit entspricht das Wochengeld der Selbstständigen und Bäuerinnen künftig jenem der unselbstständig Erwerbstätigen im Durchschnitt.

Ebenfalls für Frauen interessant: Ab 1. Jänner gelten die alle zwei Jahre vorzulegenden Einkommensberichte auch für Unternehmen ab 150 Mitarbeitern. Zudem müssen Großbetriebe mit mindestens 1.000 Mitarbeitern erstmals einen zweiten Bericht vorlegen, mit dem deutlich werden soll, ob sich etwas verbessert hat und die Unternehmen Fortschritte beim Schließen der Einkommensschere erzielen konnten.

Karrieretechnisch für Frauen relevant ist möglicherweise auch, dass Ende 2013 der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der staatsnahen Unternehmen 25 Prozent betragen muss - das ist die erste Stufe einer Selbstverpflichtung (2018 sollen es 35 Prozent sein).

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Bauern zittern bei EU-Budgetverhandlungen mit

Für die heimischen Bauern gibt es zwar noch keine großen Veränderungen, es geht für sie aber trotzdem um besonders viel. Schließlich wird der EU-Finanzrahmen samt seinem Riesenbrocken Agrarbudget ausgehandelt. Und auch wenn dieser erst ab 2014 (und bis 2020) gültig ist, zittern die heimischen Bauern bei den Verhandlungen mit. An den Ergebnissen zum Finanzrahmen hängt zudem die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die bereits ins Stocken geraten ist, die für die Agrarier wichtige Weichenstellungen bringt.

Momentan deuten noch alle Zeichen in Richtung massive Einbußen bei den Subventionen - vor allem in der Ländlichen Entwicklung, aus der Österreich derzeit besonders viel Geld erhält.

Foto: ap/Jens Büttner

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Unisex"-Versicherungstarife für Männer und Frauen

Versicherungsunternehmen dürfen EU-weit nur mehr sogenannte "Unisex"-Tarife anbieten, also Verträge mit gleichen Konditionen und Prämien für Männer und Frauen. Dies geht auf ein EuGH-Urteil zurück und tritt aufgrund des Fristenlaufs bereits am 21. Dezember 2012 in Kraft. Im Zuge dieser Neuregelung hat Österreich außerdem, im Alleingang, auch ein gesetzliches Diskriminierungsverbot für Menschen mit einer Behinderung im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen erlassen.

Zeitgleich mit den "Unisex"-Tarifen tritt in Österreich die von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beschlossene Absenkung des maximal erlaubten Garantiezinses von 2,0 auf 1,75 Prozent für Lebensversicherungen in Kraft. Diese Kürzung des Höchstzinssatzes wirkt sich nach Expertenangaben bei Kapitalversicherungen in der Sparte Leben sogar stärker aus als die Umstellung auf geschlechtsneutrale Tarife.

Postpakete werden teurer

Die Österreichische Post hebt ihre Paketpreise mit 1. Februar um drei bis vier Prozent an. Die Zustimmung der Postregulierungsbehörde steht noch aus. Die Tarifstufe für das 8-Kilo-Paket wird aufgelassen. "Pickup Pakete" und "Post 24 Pakete" werden künftig nach dem Gewicht verrechnet - der Einheitstarif entfällt. Alle anderen Preise und Zusatzleistungen bleiben laut Post unverändert.

Foto: Österreichische Post

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Prämien für Bausparen stabil

Die staatlichen Prämien für Bausparen und Zukunftsvorsorge bleiben nach ihrer Halbierung im heurigen Frühjahr für 2013 unverändert. Die Bausparprämie beträgt demnach 1,5 Prozent und damit höchstens 18 Euro im Jahr. Der staatliche Zuschuss für die prämiengeförderte Altersvorsorge macht 4,25 Prozent aus. Die Prämien orientieren sich am allgemeinen Zinsniveau und sind aktuell an ihrer Untergrenze. Für die Zukunftsvorsorge schießt der Staat im kommenden Jahr höchstens 103,94 Euro zu.

Das ist etwas mehr als heuer mit 99,02 Euro. Grund dafür ist, dass sich die höchstmögliche geförderte Einzahlung an der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung orientiert, die jährlich neu festgesetzt wird. Die maximale Einzahlung für den Zuschuss liegt heuer bei 2.445,55 Euro, für Beträge darüber hinaus gibt es keine staatliche Unterstützung. Beim Bausparen liegt die entsprechende Obergrenze bei 1.200 Euro. (APA, 14.12.2012)