Salzburg könnte sich jenem Klagsweg anschließen, den zahlreiche Gemeinden in Österreich gerade gehen: Wegen hoher Spekulationsverluste laufen in Linz oder St. Pölten Verfahren, die Kommunen gegen Banken angestrengt haben. Gängigster Angelpunkt: Nichtigkeit, weil es an Vollmachten oder korrekten Beschlüssen mangelt; Schadenersatz wegen mangelnder Aufklärung; die Vorarlberger Gebietskrankenkasse hat beispielsweise ein Höchstgerichtsurteil erwirkt und bekam Recht.

Salzburg dürfte keine allzu guten Karten haben. Erstens, weil die für die Derivategeschäfte zuständige Referatsleiterin umfassende Vollmachten hatte. Neben Devisentermingeschäften waren davon auch Swaps und " sonstige strukturierte Derivate einschließlich exotische Zinsderivate" erfasst. Die von VP-Finanzlandesrat Wolfgang Eisl eingeführte Ermächtigung wurde 2008 vom zurückgetretenen Referenten David Brenner verlängert. In den Augen von Universitätsprofessor Meinhard Lukas könnte es daher schwierig werden, auf Nichtigkeit der Geschäfte zu setzen. Höchstens wenn es auch für die Banken ziemlich klar war, dass unerlaubte Geschäfte an den Vorgesetzten vorbei gemacht wurden, wären rechtliche Schritte möglicherweise aussichtsreich. "Wenn das ein Blinder mit Krückstock erkennt, wird es für die Institute problematisch", sagt Lukas, der die Stadt Linz gegen die Bawag vertritt.

Erschwerend für Salzburg kommt hinzu, dass auch landesgesetzlich Spekulation legitimiert war. Und zwar über die jährlichen Budgetgesetze, die zur Generierung von Erträgen aus Derivategeschäften ermächtigten.

Der zweite Hebel wären Verletzungen der Wohlverhaltenspflichten, nach denen die Bank im Kundeninteresse handeln muss. Dazu zählt, dass über Risiken unterrichtet wird und die Geschäfte dem Kundenprofil entsprechen. Das Problem: Die Regeln gelten nur für Kunden, die im Finanzbereich nicht als professionell eingestuft werden können. Laut Lukas kann sich ein Land nicht darauf berufen, eine Gemeinde sehr wohl. Jedenfalls sollten Ansprüche geprüft werden, meint der an der Universität Linz lehrende Dekan der juridischen Fakultät.

Auch Salzburg scheint - wie berichtet - kein Interesse zu haben, rechtlich gegen die Banken vorzugehen. Laut Landes-Finanzchef Eduard Paulus kamen die Bewertungen des Portfolios durch einzelne Banken erst nach der Finanzkrise in Gang. Somit fehle die Zuordenbarkeit einzelner Verluste zu einzelnen Geschäften. Das sei aber Voraussetzung für Schadenersatzklagen, meinte Paulus. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 15./16.12.2012)