Wien - 99,9 Prozent: Das ist laut Bundeskriminalamt (BK) der Anteil illegaler Böller, wenn es um Unfälle mit Feuerwerkskörpern geht. Rechtzeitig vor dem Jahresende hat das BK am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien vor Käufen von Pyrotechnik-Gegenständen im benachbarten Ausland gewarnt. Die Preise sind zwar günstig, aber die Wirkung der Feuerwerkskörper verheerend. Sie seien alles andere als sicher, betonten die Experten des Entschärfungsdienstes.

Die Folgen von Unfällen sind erschreckend: Abgerissene Extremitäten und schwere Verbrennungen sind dabei noch die glimpflicheren Verletzungen auf den Bildern, die das BK vorwies. Daneben waren auch weggesprengte Gesichter und Schädeldecken samt Austritt des Gehirns zu sehen. Neben illegalen Kaufprodukten warnten die Experten auch vor selbst gebauten Sprengsätzen, die ebenfalls jedes Jahr für schwere Unfälle verantwortlich sind, besonders bei experimentierfreudigen Jugendlichen.

Sechs Tonnen beschlagnahmt

Heuer - von Silvester 2011 bis Ende Oktober 2012 - wurden bereits mehr als sechs Tonnen Pyrotechnika beschlagnahmt, sagte Thomas Csengel vom Entschärfungsdienst. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr ungefähr einer Verdopplung. Mehr als zwei Drittel davon zogen die Behörden in Niederösterreich aus dem Verkehr.

Dabei haben es Behörden nicht leicht: Einerseits unterliegen Feuerwerkskörper einem Kompetenzgeflecht in Österreich, an dem fünf Ministerien vom Inneren bis zum Verkehr sowie Länderkörperschaften beteiligt sind. Andererseits gibt es zwar eine EU-Richtlinie, die muss aber erst im Juli 2017 von den Mitgliedstaaten voll umgesetzt sein. Bis dahin gelten in manchen Bereichen noch Übergangsbestimmungen.

Knallfrösche und Fontänen

So werden mit der Umsetzung der EU-Richtlinie die bisher bekannten Klassifikationen für pyrotechnische Gegenstände umgestellt. Herkömmliche Feuerwerkskörper unterliegen künftig den Kategorien F1 bis F4. Normalverbraucher dürfen nur Pyrotechnika der Klassen F1 und F2 verwenden. In der Kategorie F1 beträgt das Mindestalter zwölf Jahre, die Zündung solcher Gegenstände ist unter Umständen - je nach Gebrauchsanweisung - auch in geschlossenen Räumen möglich. In diese Klasse gehören Wunderkerzen, Tortensprüher, Knallerbsen, Babyraketen und Ähnliches.

Die Kategorie F2 umfasst Knallkörper von Ladycrackern über Knallfrösche bis hin zu Piraten, dazu Raketen, Vulkane, Fontänen, bengalische Fackeln und Feuerräder. Um sie abfeuern zu dürfen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein, sich im Freien und nicht im Ortsgebiet befinden, außer der betreffende Bürgermeister erteilt eine Ausnahmegenehmigung. Für die Kategorien F3 und F4 benötigt man entsprechende Pyrotechnikausweise. Bühnen- und Indoorfeuerwerke der Klasse T1 können Personen über 18 ebenfalls ohne Ausweise zünden, für die Klasse T2 benötigt man aber einen Ausweis. Daneben gibt es noch die Kategorien P (Pyrotechnik für sonstige Zwecke) und S (lose pyrotechnische Sätze), die je nach Abstufung frei oder nur mit Ausweis gezündet werden dürfen.

Nicht gebündelt abfeuern

Das BK machte auch darauf aufmerksam, dass Feuerwerkskörper der Kategorien F1, F2, T1 und P1 nicht gebündelt abgefeuert werden dürfen. Gegenstände der Klasse F2 dürfen auch nicht innerhalb größerer Menschenansammlungen umgesetzt werden. Die Strafen sind empfindlich: Missachten Erzeuger oder Händler die geltenden Bestimmungen gibt es Strafen bis zu 10.000 Euro oder sechs Wochen Haft. Bei Endverbrauchern ist die Obergrenze mit 3.600 Euro beziehungsweise drei Wochen Haft festgelegt.

Das BK warnte auch vor der Brandgefahr durch Raketen: "Etwa 80 bis 90 Prozent der Silvesterbrände kommen durch Raketen zustande", sagte Csengel. Reste von abgefeuerten Raketen fallen meistens noch in brennendem oder zumindest glühendem Zustand auf den Boden. (APA, 17.12.2012)