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Im Kloster Mehrerau wird man nun über einen Vergleich mit Missbrauchsopfern nachdenken müssen.

Foto: APA/Stiplovsek

Feldkirch - Vorläufig letzter Akt im Zivilprozess Bruno G. (45) gegen das Kloster Mehrerau am Landesgericht Feldkirch. Es geht um die Frage, ob Emeran B., im Kloster Pater Johannes, als Regens "Machthaber" war, ob das Kloster für seine Gewalttaten haften muss. Jener Emeran B., der den 15-jährigen Bruno mehrfach belästigt, schließlich im Bauernhaus der Klosterpfadfindergruppe, die von B. gegründet wurde, sexuelle Gewalt angetan hat. Das Opfer fordert 135.000 Euro Schadenersatz. Richterin Doris Vetter muss nun die Frage der Verjährung klären.

Über die Befugnisse des Regens gibt eine ehemalige Erzieherin Auskunft. Der Internatsleiter, zu ihrer Zeit noch der Vorgänger von B., habe über Personaleinstellungen entschieden, über Investitionen, über sämtliche Angelegenheiten des Internats. Der Abt sei im Internat nie präsent gewesen, sagt die Zeugin. Und widerspricht damit klar den Aussagen des Alt-Abts Otto (Kassian) Lauterer, der im Zeugenstand den Regens als Befehlsempfänger darstellte.

Klosterleitung schweigt

Emeran B. selbst kann zu seiner Verantwortung nicht befragt werden. Er ist für das Gericht nicht erreichbar. Die Klosterleitung will seinen Aufenthaltsort nicht bekanntgeben. Die Klosterleitung wusste von einem ersten sexuellen Übergriff des Mitbruders im Jahr 1967. Alt-Abt Lauterer hätte B. nicht in eine Machtposition hieven dürfen, wäre verpflichtet gewesen, Schaden von den Schülern fernzuhalten, sagt Opfer-Anwalt Sanjay Doshi.

Klosteranwalt Bertram Grass beharrt auf Verjährung. Richterin Vetter appelliert an Anwalt und Kloster, "in sich zu gehen". Sich auf formale Aspekte zurückzuziehen sei moralisch fragwürdig. Immerhin sei die katholische Kirche und damit auch das Kloster eine moralische Institution, die hohe Werte vertrete.

Die Richterin empfahl dringend, einen Vergleich einzugehen. Kommt der nicht zustande, ergeht das Urteil schriftlich. (Jutta Berger, DER STANDARD, 19.12.2012)