Es schien jahrelang, als werde es jedenfalls aus Österreich sicher keinen Widerspruch gegen die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geben. Zwar wurde der Beschluss des neuen Telekommunikationsgesetzes, der das Aufbewahren der Kontaktinformationen legalisierte, lange hinausgezögert. Doch als das Auf-Zeit-Spielen (und Hoffen, dass inzwischen andere den Streit ausfechten mögen) von EU-Seite mit einem Vertragsverletzungsverfahren bedroht wurde, war Schluss mit jedem Anflug gesamteuropäischer Zivilcourage: Im April 2012 trat die Novelle in Kraft.

Umso bemerkenswerter ist jetzt, dass es ein österreichischer Höchstrichterspruch sein wird, der EU-weit für mehr Klarheit sorgen soll. Noch dazu ein Entscheid, der den EU-Richtern in Luxemburg die begründeten Bedenken von Datenschützern und besorgten Einzelmenschen deutlich referiert; deutlicher als eine Vorlage beim EuGH aus Irland.

Tatsächlich hat hier der Verfassungsgerichtshof Mut zu einer Grundrechtsbesorgtheit an den Tag gelegt, die bisher nicht alltäglich war. Das ist hoch zu werten, auch für den Fall, dass die EuGH-Richter der inhaltlichen Kritik nicht folgen sollten. Das nämlich erscheint leider durchaus möglich, so das hohe Gericht sich darauf versteift, das Datensammeln in seiner ursprünglichen Form in den Mittelpunkt seiner Erwägungen zu rücken: als bloße Maßnahme zur Harmonisierung des Binnenmarkts. (Irene Brickner, DER STANDARD, 19.12.2012)