Gebrauchtsoftware: Auch Lizenzen aus einem Volume-Paket dürfen weiterverkauft werden.

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Im Fall Adobe gegen den Gebrauchtsoftware-Verkäufer Usedsoft gibt es nun ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurts. Wie heise berichtet, sieht man dort auch den Verkauf von Lizenzen, die einstmals zu einem Volume-Paket gehörten, als legal an.

EuGH-Urteil auch in diesem Fall gültig

Das OLG ist nicht der Annahme, dass eine "unzulässige Aufspaltung" erfolge und dementsprechend das vom EuGH festgehaltene Aufspaltungsverbot nicht gelte. Dieses umfasse nur Client Server-Lizenzen.

Der Frankfurter Richterspruch bezieht sich in seinen Kernpunkten auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das den Weiterverkauf gebrauchter Software bzw. Lizenzen erlaubt. Grundlage dafür ist der Erschöpfungsgrundsatz. Das Recht des Herstellers, die Distribution eines Programmes zu kontrollieren, erlischt folglich nach dem erstmaligen Verkauf. Zum Weiterverkauf ist auch Vervielfältigung gestattet, etwas das Sichern der Software auf Wechselspeichermedien.

Einzelne Seriennumer kein Hindernis

Auch Adobes Argument, dass es sich im konkreten Fall um vergünstigte "Edu"-Lizenzen handeln würde, die das Unternehmen ausschließlich Bildungsinstitutionen bzw. Schülern und Studenten anbietet, ließ das OLG Frankfurt nicht gelten und verwies darauf, dass sich das Unternehmen selber um seine Preispolitik zu kümmern habe.

Ebenso negiert wurde, dass ein Volumelizenz-Paket eigentlich nur eine einzige Lizenz darstelle, weil nur eine Seriennummer zum Einsatz komme. Dem hielt man entgegen, dass Adobe selbst diese als Schlüssel zur Installation umschrieben hat und das Programm auf mehreren Rechnern ohne Schwierigkeiten aufgespielt werden konnte.

"Gebrauchtsoftwaremarkt kann sich nun frei entfalten"

Ansprüchen in Sachen Marken- und Wettbewerbsrecht wurde teilweise stattgegeben. Auf die Kernaussage des Urteils, der Legalität des Weiterverkaufs von Volume-Lizenzen, hat dies nach Ansicht von Usedsoft keine Auswirkung. "Der Gebrauchtsoftware-Markt kann sich nun endlich frei entfalten", zitiert heise Geschäftsführer Peter Schneider. (red, derStandard.at, 19.12.2012)