Der Begriff Demokratie wird von Populisten gerne missverstanden: Volksherrschaft heiße, dass das Volk alle Entscheidungen selbst treffen soll. Weil das aber nicht praktikabel ist, gibt es die repräsentative Demokratie: Das Volk lässt die Herrschaft durch gewählte Vertreter ausüben, die ihrerseits Regierung und die ihr unterstellte Verwaltung steuern. Sagt die Theorie. Die Praxis zeigt jedoch: Diese Volksvertreter neigen dazu, mehr Macht an sich zu reißen, als den wählenden Bürgern lieb ist.

Also wird eine Balance gesucht zwischen repräsentativen und plebiszitären Elementen der Demokratie. In ganz wichtigen Fragen (wie einer Gesamtänderung der Bundesverfassung) muss es ohnehin eine Volksabstimmung geben - aber was ist mit zweit- oder drittwichtigsten Fragen? Bisher gab es dafür zwar Volksbegehren, doch deren Forderungen wurden weitgehend ignoriert. Die Idee, auf Volksbegehren verpflichtend Volksabstimmungen folgen zu lassen, führt allerdings in die Irre - dieses System könnte Parlamente und Regierung handlungsunfähig machen.

Der Weg, den die Regierungsparteien nun einschlagen, führt in die richtige Richtung: Die Initiatoren von Volksbegehren sollen im Parlament Gehör finden, gleichzeitig soll das Parlament durch eine Wahlrechtsreform gestärkt werden. Die Parlamentarier bekommen auf diese Weise mehr Verantwortung - und die Bürger auch zwischen Wahlen eine Stimme, die gehört werden muss. (Conrad Seidl, DER STANDARD, 20.12.2012)