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Im neuen Jahr nimmt Anschober seine Tätigkeit wieder auf.

Foto: APA/Schlager

Linz - Oberösterreichs Grüner Landesrat und Landessprecher Rudi Anschober nimmt nach dreimonatiger Auszeit wegen Burnouts am Montag seine Amtsgeschäfte wieder auf. "Ich habe meine Lektion gelernt und werde Konsequenzen auf allen Ebenen aus meiner Erkrankung ziehen", kündigte er in einer Presseaussendung seinen "schrittweisen Wiedereinstieg" am Freitag an. An der nächsten Regierungssitzung am 7. Jänner werde er teilnehmen, mehr Informationen stellte er danach in Aussicht.

Hartnäckige Erkrankung

Er fühle sich deutlich besser als im Sommer und in den vergangenen Tagen habe es abermals gründliche Untersuchungen gegeben. Die Ergebnisse seien sehr ermutigend. Anschober verwies aber darauf, dass Burnout eine hartnäckige Erkrankung und dem Ausbruch ein mehrjähriger Prozess vorangegangen sei. Auch die Genesung erfordere Geduld. "Die kommenden drei Wochen werden aus diesem Grund eine Phase der Wiedereinarbeitung, der Abklärung der notwendigen Veränderungen meiner aktuellen Arbeitssituation sowie meiner Belastbarkeit sein."

Nur im Job selbst könne er erkennen, ob die Erkrankung vollständig überwunden und welche Veränderungen für ein gesundes Arbeiten notwendig seien. Über die Ergebnisse dieser Überlegungen möchte Anschober am 11. Jänner informieren, so der 52-Jährige.

"Fair und korrekt" vertreten

Er dankte allen, die ihn in den vergangenen Monaten unterstützt haben. Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) hatte den Grünen Landesrat in der Landesregierung vertreten. "Fair und korrekt", so Anschober. Die Parteiarbeit wurde auf ein vierköpfiges Team, bestehend aus den beiden Landessprecher-Stellvertreterinnen Ulrike Schwarz und Maria Wimmer, Klubobmann Gottfried Hirz und Geschäftsführerin Michaela Heinisch aufgeteilt.

Drei Monate Auszeit

Anschober hatte am 20. September mitgeteilt, an einem Burn-out-Syndrom zu leiden und ab 24. September drei Monate Auszeit genommen. Mit Ablauf dieser Zeit kehrt er in die Landesregierung zurück. Bei einer voraussichtlich länger andauernden Verhinderung hätte nach der Geschäftsordnung ein Ersatzmitglied durch den Landtag gewählt werden müssen. Für die Dauer von drei Monaten kann sich ein Mitglied der Landesregierung von einem anderen vertreten lassen. (APA, 21.12.2012)