Paris - Neues Ungemach für Frankreichs Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy: Dem konservativen Politiker könnten nachträglich staatliche Zuschüsse für seinen Präsidentschaftswahlkampf 2012 in Millionenhöhe verweigert werden. Wie der Schatzmeister von Sarkozys Wahlkampfteam, Philippe Briand, am Freitag bestätigte, erkennt die französische Finanzaufsicht für Wahlkämpfe (CNCCFP) das Budget des 57-Jährigen für seine Wahlkampagne nicht an. Sarkozy drohen damit knapp elf Millionen Euro an Zuschüssen gestrichen zu werden. Briand will die Entscheidung der CNCCFP vor dem Verfassungsrat anfechten.

Für den Wahlkampf für die Präsidentenwahl, bei der der damalige Amtsinhaber Sarkozy im Mai seinem sozialistischen Herausforderer Francois Hollande unterlag, war den Kandidaten der Stichwahl ein Budget von 22,5 Millionen Euro zugebilligt worden. Davon werden 10,7 Millionen Euro vom Staat erstattet - wenn das Budget von der CNCCFP nachträglich abgesegnet wird. Die CNCCFP rechnete bei ihrer Überprüfung von Sarkozys Budget aber Ausgaben ein, die vor Sarkozys offizieller Verkündung seiner Kandidatur für eine Wiederwahl am 15. Februar 2012 angefallen waren. Damit wurde die Obergrenze überschritten.

Mehrmalige Kritik der Sozialisten an Sarkozy

Die Sozialisten hatten Sarkozy wiederholt vorgeworfen, schon vor dem offiziellen Beginn des Wahlkampfes bei Auftritten in Frankreich nicht als Staatschef, sondern als Wahlkämpfer aufgetreten zu sein. Der heutige sozialistische Regierungschef Jean-Marc Ayrault sagte damals, solche "vom Steuerzahler finanzierten" Auftritte Sarkozys seien "inakzeptabel".

Briand erklärte am Freitag, die Obergrenze von 22,5 Millionen Euro sei um nur 1,6 Prozent überschritten worden, deshalb sei eine Zurückweisung des Budgets durch die CNCCFP nicht gerechtfertigt. Vor dem Verfassungsrat, der in der Frage das letzte Wort hat, solle auch die Rechenmethode der Finanzaufsicht angefochten werden.

Sarkozys Nachfolger an der Spitze der konservativen UMP, Jean-François Cope, bezeichnete die Ablehnung des Budgets als "nicht nachvollziehbar". Die Entscheidung der CNCCFP bedeute, dass ein Staatschef nicht für eine Wiederwahl kandidieren könne oder seine Amtsgeschäfte vor dem Wahltermin ruhen lassen müsse, was "absolut unmöglich" sei. (APA, 21.12.2012)