Nicht nur anno dazumal, als Christian Broda noch lebte und wirkte, sondern auch Jahre später während der Amtszeit von Dieter Böhmdorfer als Justizminister, war ganz klar: Justizpolitik ist Gesellschaftspolitik! In der Strafrechtspolitik spiegeln sich die Grundwerte der Gemeinschaft. Der Blick in den Strafvollzug zeigt, wie ernst es eine Gesellschaft mit Humanität meint. Familienpolitik wieder bildet "Sitzordnungen" ab, wie wir sie nicht nur von Stammtischen und aus Taxis kennen.

Die demokratisch-rechtsstaatliche Verfasstheit unserer Republik ist - kurz gesagt - schlecht geerdet. Polizei- und Justizressort sind in der Hand einer politischen Partei. Die Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden. Der äußere Anschein einer solchen "Aufstellung" rückt Möglichkeiten der parteipolitischen Einflussnahme, die die Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz als dritter Staatsgewalt ins Blickfeld. Dementsprechend konfiguriert ist die praktizierte Justizpolitik der Regierungsparteien - selbst als Schlafmittel taugen sie nicht recht, wie der politische erzielte Konsens für ein " gemeinsames Sorgerecht im Regelfall" bei Ehescheidungen zeigt. Justizpolitische Durchbrüche haben ein anderes Format.

Überfällige Entrümpelung des Strafgesetzbuches: Was haben Versatzstücke des vergangenen Jahrhunderts wie Ehetäuschung, Unterschiebung eines Kindes, Störungen aller möglichen religiösen Rituale, die Ankündigung zur Herbeiführung unzüchtigen Verkehrs oder die Werbung für Unzucht mit Tieren und anderes mehr im Kriminalstrafrecht zu suchen - im Verwaltungs(straf)recht bzw. im Familienrecht sind derlei Ärgernisse und Lebenskatastrophen allemal besser aufgehoben, will heißen wirksamer abzustellen und angemessen zu regeln.

Zu streng bestrafte Vermögensdelinquenz: Die Relationen der Sanktionspraktiken bei Gewalt-, Sittlichkeits- und Vermögenskriminalität sind nicht stimmig. Vermögensdelinquenz wird systematisch zu streng bestraft, nicht aber Gewalt- und Sittlichkeitsdelinquenz. Es sollten die (Höchst-) Strafdrohungen für Vermögensdelikte um ein bis zwei Jahre herabgesetzt werden, um Wertungswidersprüchen und gesamtgesellschaftlichen Wertvorstellungen besser Rechnung zu tragen, ohne einer generell strengeren Strafenpraxis das Wort zu reden.

Effektuierung des Suchtmittel(straf)rechts: Kaum ein gesellschaftlicher Bereich, wie der Konsum illegaler Drogen, bindet überproportional derart viele Ressourcen im Polizei- und Justizapparat. Eine (noch) bessere Umsetzung des Grundsatzes Therapie statt Strafe könnte hier für alle Beteiligten viel Gutes bewirken.

Ausbau der Diversion im Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht: Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Vermögensdelinquenz und Korruption explodieren. Sosehr Unrechtsbewusstsein für viele noch immer ein Fremdwort zu sein scheint, so ist doch zu konzedieren, dass ein Kulturumschwung in Sachen (Anti-)Korruption und Sauberkeit der öffentlichen Verwaltung bis hin zu öffentlichen Bildungsreinrichtungen nicht von einem Tag auf den anderen stattfinden kann. Bei weitestgehender Schadensgutmachung sollte daher auch im mittleren Kriminalitätsbereich diversionellen Erledigungsformen (mit spürbaren nichtpunitiven Reaktionen) der Vorzug gegeben werden, weil diese auch - gerade bei Unternehmen - präventiv wirksamer sind.

Weiterführung der Systemreformen im Strafverfahrensrecht: Nach 30-jähriger Reformdiskussion ist unter Dieter Böhmdorfer die " Jahrhundertreform" der Erneuerung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens endlich Rechtswirklichkeit geworden. Die anzuknüpfende Reform der Hauptverhandlung, die auch diese von ihren " inquisitorischen" Verwachsungen befreien sollte, ist ein rechtspolitisches Muss - ebenso die Reform des Rechtsmittelverfahrens mit vor allem einer verbesserten Möglichkeit der Überprüfung der Tatfrage im Instanzenweg! Fast jede Gerichtssaalberichterstattung belegt die unerträglichen Defizite eindrucksvoll, fast jeder Betroffene (einschließlich seiner Familie) kann davon ein (sehr grausliches) Lied singen.

Das Fehlen von zeitgemäßer innovativer Justiz- und Rechtspolitik zieht sich wie ein roter Faden durch alle Parteilandschaften. Es bleibt zu konstatieren, dass mit dem neuen, klare Grenzen ziehenden Korruptionsstrafrecht, das am 1. Jänner 2013 in Kraft tritt, der einzig herzeigbare große Wurf gelungen ist. Auch im Familienrecht ist von sozialpolitischer Orientierung nach den großen Ehe- und Scheidungsrechtsreformen im vergangenen Jahrhundert nicht viel übrig. Das zu Recht forcierte Gender-Thema vermag über die neowirtschaftsliberale Durchdringung unserer Gesellschaft nicht hinwegzutäuschen. Die längst als notwendig erkannte Abschaffung des Verschuldensprinzips bei Ehescheidungen und die soziale Bedürftigkeit als Kriterium für Unterhaltsleistungen bei Scheidungen harrt der Umsetzung.

Von gediegener bürgerlich-wertkonservativer und selbstbewusster sozialdemokratischer Orientierung ist in dieser Nachfolge-Regierung der schwarz-blauen Wasserträger nach der "Jahrhundertwende" wenig zu merken. " Gott schütze die Menschenrechte in Österreich" - und leite alle Parteien an, endlich Justizpolitik und Gesellschaftspolitik zu machen, statt politisches Kleingeld zu zählen. (Richard Soyer, DER STANDARD, 28.12.2012)