Ein Wechselbad der Gefühle bringt der Beginn des neuen Jahres: Einerseits greift das im Frühjahr 2012 geschnürte Sparpaket, andererseits verteilt die Regierung erste Wahlzuckerln.

  • Solidarabgabe: Spitzenverdiener zahlen künftig mehr Steuern, weil sie den Steuervorteil für das 13. und 14. Gehalt verlieren: Ab einem Jahreseinkommen von rund 186.000 Euro sind statt bisher sechs Prozent nun 27 Prozent fällig, ab 361.000 Euro 35,75 Prozent, ab 595.000 Euro 50 Prozent.
  • Inflationsabgeltung: Pensionen steigen um 1,8 Prozent, Mindestpensionen ("Ausgleichszulage") um 2,8 Prozent. Politiker bekommen ebenfalls 1,8 Prozent, Beamte hingegen eine Nulllohnrunde.
  • Pensionen: Der Gang in die reguläre Frühpension ab 62 ("Korridor") wird schwieriger: Statt bisher 37,5 sind 40 Versicherungsjahre nötig, der Übergang erfolgt ab 2013 in Halbjahresschritten. Außerdem steigen die Abschläge pro Jahr von 4,2 auf 5,1 Prozent.
  • Pensionsbeiträge: Die Höchstbeitragsgrundlage, ab der das monatliche Einkommen nicht mehr mit Beiträgen für die Sozialversicherung belastet wird, steigt stärker als üblich von 4230 auf 4440 Euro. Der Pensionsbeitrag für Gewerbetreibende steigt um einen Prozentpunkt auf 18,5 Prozent, jener für Bauern um einen halben Prozentpunkt auf 16 Prozent.
  • Invaliditätspensionen: Der Tätigkeitsschutz für ungelernte Arbeiter setzt später ein, die Altersgrenze steigt ab 2013 in Jahresschritten von 57 auf 60 Jahre. Betroffene sind damit länger am Arbeitsmarkt vermittelbar, statt in Invaliditätspension gehen zu können. Der Rest der Reformen bei den I-Pensionen greift erst ab 2014.
  • Altersteilzeit: Diese kann nur mehr "geblockt" werden (der erste Teil der Periode volle Arbeitszeit, der zweite Teil Freizeit), wenn im Gegenzug ein Arbeitsloser eingestellt wird.
  • Pendlerförderung: Pendler bekommen zur bisherigen Pauschale - ein gestaffelter Steuerfreibetrag - pro Kilometer Arbeitsweg (hin und retour) einen Euro als Absetzbetrag dazu. Künftig kommen auch Teilzeit- und Wochenpendler in den Genuss der Pauschale, überdies wird der Zuschlag für Niedrigverdiener erhöht und ein "Jobticket" für Öffis steuerbefreit.
  • Unternehmer: Klein- und Ein-Personen-Unternehmen bekommen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld von rund 27 Euro pro Tag für maximal 20 Wochen. Außerdem steigt das Wochengeld für Gewerbetreibende ebenso wie für Bauern von täglich 26,97 auf 50 Euro.
  • Gesundheit: Zahnbehandlungen könnten billiger werden, weil Ambulatorien künftig das gleiche Repertoire wie niedergelassene Ärzte und damit auch Implantate, Zahnersatz oder Zahnspangen anbieten können. Die Gebühr für die E-Card wird zwar jährlich erhöht, aber nicht mehr von mitversicherten Angehörigen eingehoben.
  • Familien: Ledige Väter bekommen ein Antragsrecht auf Obsorge der Kinder, bei strittigen Trennungen kann ein Gericht auch gegen den Willen der Eltern ein gemeinsames Sorgerecht verfügen.
  • Pflege: Auch Partner in Patchworkfamilien, die nicht leiblicher Vater oder Mutter eines Kindes sind, haben ebenso Anspruch auf Pflegeurlaub wie Elternteile, die nicht im selben Haushalt wie das Kind leben.
  • Uni: Die alte Studiengebührenregelung feiert leicht adaptiert ein Comeback: Nichtberufstätige Langzeitstudenten zahlen pro Semester 363,36 Euro, Nicht-EU-Bürger das Doppelte.
  • Schweiz: Ein Abkommen bringt die automatische Versteuerung von Vermögen, wenn selbiges nicht offengelegt wird.
  • Bankgebühren: Automatische Anhebungen sind nicht mehr erlaubt. Auch Nebengebühren wie für die Sperre einer verlorenen oder gestohlenen Bankomatkarte werden verboten. (jo, as, APA, DER STANDARD; 28.12.2012)