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Seit unter der schwarz-blauen Regierung 2005 das Staatsbürgerschaftsgesetz geändert wurde, sind die Verleihungszahlen dramatisch zurückgegangen.

Mit nunmehr sechs bis siebentausend Personen jährlich befinden sie sich auf dem Stand der frühen 1970er Jahre. Die Quote der Staatsbürgerschaftsverleihungen im Verhältnis zur ausländischen Wohnbevölkerung liegt mit weniger als ein Prozent gänzlich auf einem historischen Tiefstand. Im Herbst 2012 lebten erstmals mehr als eine Million Menschen oder nahezu zwölf Prozent der Bevölkerung ohne österreichische Staatsbürgerschaft, ohne volle Gleichberechtigung und insbesondere ohne Wahlrecht. In Wien sind dies 23,3 Prozent aller Menschen, in einigen Bezirken noch weit mehr.

Die Staatsbürgerschaft ist für viele Menschen unerreichbar, und auch der Großteil der ÖsterreicherInnen könnte die Kriterien nicht erfüllen: lange und formalistisch starr berechnete Fristen von sechs bis 30 Jahren, die mit einem einzigen Tag Unterbrechung in der Aufenthaltstitelkette neu zu laufen beginnen, sind dafür ebenso maßgeblich wie ein pauschaler Ausschluss beim bloßen Verdacht, Straftaten oder auch nur Verwaltungsstraftaten begangen zu haben; das strenge Kriterium, die vormalige Staatsangehörigkeit zurückzulegen; nach dem Bildungshintergrund selektierende Wissenstests, die neben kulturchauvinistischen Banalitäten zudem wissenschaftlich falsche Fragen enthalten; sowie nicht zuletzt stetig zunehmende Anforderungen an Deutschkenntnisse.

Kaum Chance auf Einbürgerung

In einem Land, in dem öffentliche Sprachförderung nur punktuell angeboten wird und unter diesen Bedingungen regelmäßig Kurskosten von mehreren tausend Euro aufgebürdet werden, ist der so induzierte indirekte soziale Ausschluss unverkennbar. Er tritt aber in den Schatten der noch viel stärker wirkenden direkten sozialen Exklusion: Seit 2006 darf ausnahmslos nicht mehr eingebürgert werden, wer in den letzten drei Jahren Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung bezogen hat oder auch sonst kein Einkommen in Höhe von regelmäßig mehr als 1.000 Euro netto monatlich alleine für eine einzige Person nachweisen kann. Schaffen schon 60-70 Prozent der alleinstehenden Arbeiterinnen und 30-40 Prozent der Arbeiter in Österreich die Hürden nicht, wird der Gendergap mit Kindern noch größer - eine Alleinerzieherin hat kaum Chance auf Einbürgerung. Europaweit einzigartig hohe Verfahrensgebühren von 875,70 bis 2.469,50 Euro für eine Einzelperson vertiefen den Graben zwischen dem Status als "FremdeR" und als StaatsbürgerIn, als Rechtsobjekt und als Rechtssubjekt, schließlich weiter.

Realitätsfremd mutet es da an, wenn vor diesem Hintergrund ein Staatssekretär für Integration via "Kronen Zeitung" kürzlich verkündet: "Die Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut. Bisher wurde sie verschenkt, manchmal auch verkauft - ab jetzt kann man sie sich verdienen." Dass damit zum ersten Mal von Ministeriumsseite eingestanden wird, dass sich, nach einer in Europa sonst nur in Montenegro bestehenden Regelung und Praxis, InvestorInnen in den Staatsverband einkaufen können, ist nahezu der einzige Fortschritt am Vorschlag. So soll sich künftig "die Vergabe nach dem Fortschritt der Integration richten" und zwar über ein "Drei-Stufen-System [...]: Wer ausgezeichnet integriert ist, bekommt die Staatsbürgerschaft schon nach sechs Jahren. Wer ausreichend integriert ist, nach zehn Jahren. Wer diese Standards nicht erfüllt, bekommt die Staatsbürgerschaft nicht."

Stufe 1: Ironman. Stufe 2: Marathon mit Hürdenlauf. Stufe 3, wie schon bisher: Sperre. Lebenslang.

Ausgezeichnet integriert soll sein, wer sechs Jahre regelmäßig einer Arbeit nachgeht, Steuern und Abgaben zahlt, ohne Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen zu haben, über Deutschkenntnisse auf Maturaniveau verfügt und mindestens drei Jahre lang ehrenamtlich bei einer Freiwilligenorganisation mit Tätigkeitsbereich in Österreich engagiert war. Jener Mehrheit, die schon jetzt zum Scheitern verurteilt ist, wird auch weiterhin dabei zugesehen. Frei nach Marie Antoinette: Wenn sie sich keine Stehplätze leisten können, sollen sie doch Business Class fahren. Ehrlicher wäre es da, sich nicht nur verhohlen zum Zensus zu bekennen sondern gleich Art 1 B-VG zu ändern: "Österreich ist eine Meritokratie. Ihr Recht geht vom deutschsprachigen Steuerzahler aus."

Leistungsmantra als Grundlage

Die einzige Ausnahme für die Einkommenskriterien soll zukünftig die Berücksichtigung einer "schweren Behinderung" sein. Ob als schwere Behinderung auch ein Arbeitsmarkt gilt, auf dem Diskriminierung weit verbreitet ist und selbst bei Vollzeittätigkeit kein entsprechendes Gehalt erzielt werden kann, muss trotz der Abhängigkeit ganzer Wirtschaftszweige von staatlicher Hilfe wohl bezweifelt werden. Gegenüber Nicht-StaatsbürgerInnen wird ein grenzenloses Leistungsmantra ausgerufen und das Abweichen vom mühsam konstruierten Ideal als persönliches Scheitern sanktioniert. Menschenrechte, pervertiert zum marktförmigen Gut das teuer ist und hart verdient werden muss. Aber heißt es nicht eigentlich: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren? (Joachim Stern, derStandard.at, 2.1.2013)