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Die Polizei exekutiert derzeit noch viele verschiedene Jugendschutzgesetze - nur Wien, Niederösterreich und das Burgenland haben ihre bereits vereinheitlicht.

Foto: APA/HERBERT P. OCZERET

Vom steirischen Standpunkt aus, so die dortige Landesrätin Elisabeth Grossmann (SP), seien österreichweit harmonisierte Jugendschutzgesetze besondern nötig. Denn wie kein zweites Bundesland sei die grüne Mark gleich von vier anderen Bundesländern umgeben, was bei jungen Menschen, die zu Ausbildungs- oder Ausgehzwecken Ländergrenzen überschreiten, zu Verwirrung führe: "So dürfen etwa steirische Jugendliche über 16 Jahren im Burgenland, in Niederösterreich und künftig auch in Kärnten unbegrenzt ausgehen, doch dürfen sie nach zwei Uhr Nacht nicht mehr in die Steiermark nach Hause fahren."

Neun verschiedene Landesgesetze

Schuld an derlei kontraproduktiver Regelvielfalt trägt die Verzettelung des Jugendschutzes in neun verschiedenen Landesgesetzen (siehe "Wissen"): Wie lange - und wohin - Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren das Ausgehen erlaubt ist, ob und wenn ja, welche alkoholischen Getränke sie dabei zu sich nehmen dürfen, ob ihnen Autostoppen, Automatenspielen und vieles andere untersagt ist, ist Landessache.

Im Grunde sei der Jugendschutz "eines der letzten ernstzunehmenden Gesetze, über die noch Landtage entscheiden", sagt ein Ländervertreter, der namentlich nicht vorkommen will. Versuche, ein einheitliches Bundesjugendschutzgesetz zu schaffen, seien daher mehrmals gescheitert.

Weiterhin Landeskompetenz

In Landeskompetenz wird der Jugendschutz nun auch weiterhin bleiben. Aber es besteht berechtigte Hoffnung, dass er 2013 in den beiden Kernpunkten Ausgehzeiten und Alkoholkonsum vereinheitlicht wird. "Nach langen Verhandlungen ist es gelungen, ein Memorandum of Understanding auszuformulieren, das Ende Jänner unterzeichnet werden soll. Damit versprechen die Länder, ihre Jugendschutzbestimmung in vereinbarter Form zu novellieren", heißt es aus dem Büro von Landesrätin Grossmann, die zuletzt die Initiative für eine solche Harmonisierung ergriffen hatte.

"Erziehungsarbeit" in Gefahr

Konkret haben bis dato sieben der neun Bundesländer - außer Tirol und Vorarlberg - ihre Bereitschaft signalisiert, für Kinder und Jugendliche einheitliche Ausgehzeiten zu schaffen. Über 16-Jährige sollen unbegrenzt lange allein unterwegs sein dürfen. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland sowie in Oberösterreich war das schon bisher so, während allein die Ankündigung in der bisher restriktiveren Steiermark den Familienverband auf den Plan rief: Die Erziehungsarbeit der Eltern werde unterlaufen, hieß es.

Beim Alkohol wiederum sind Wien, Niederösterreich und das Burgenland im Zuge der Harmonisierung zu mehr Strenge aufgerufen: Unter 18-Jährigen soll in Zukunft der Erwerb, Besitz und Konsum von "gebranntem Alkohol" untersagt werden, also auch von Mischgetränken und Alkopops, die im Osten bisher ab 16 Jahren erlaubt sind.

Harmonisierung als Kompromiss

"Wir wären auch weiterhin ohne eine solche Regelung ausgekommen, aber wir haben angesichts des Entgegenkommens anderer bei den Ausgehzeiten zugestimmt", sagt der Wiener Kinder- und Jugendanwalt sowie Mitverhandler Anton Schmid.

Als Kompromiss sei die Harmonisierung "eine Minimalvariante, aber doch ein Fortschritt", kommentiert Wolfgang Moitzi aus dem Vorsitzteam der Bundesjugendvertretung: "Immerhin wird man ab 16, wenn man schon wählen darf, zumindest überall ohne Einschränkung ausgehen dürfen." (Irene Brickner, DER STANDARD, 29./30.12.2012)