Wien - Die Beurteilung der Homepage-Finanzierung von Finanzminister Karl-Heinz Grasser sei "völlig eigenständig" erfolgt, von ihm - Grasser hat ihm die Causa übertragen - habe es "inhaltlich nie eine Weisung gegeben", betonte Staatssekretär Alfred Finz (V) Freitag in der Pressekonferenz, die zeitgleich mit Grassers Befragung im "Kleinen Untersuchungsausschuss" im Parlament stattfand. Einen Zusammenhang zwischen diesen beiden Zeitpunkten bestritt Finz: Die Finanzbehörden hätten ihre Prüfung gestern Nachmittag abgeschlossen und er habe sie gleich heute veröffentlichen wollen.

Zehn Personen beteiligt

Die Finanzierung der Homepage Grassers durch den von der Industriellenvereinigung (IV) geförderten "Verein zur Förderung der New Ecnomy" - dessen Vorsitzender Grasser-Sprecher Matthias Winkler ist - wurde durch das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern und durch das Finanzamt für den 4., 5. und 10. Bezirk geprüft. Es wurden auch Fachbereichsleiter der Finanzlandesdirektion beigezogen, insgesamt zehn Personen waren beteiligt, berichtete Finz.

Finz: Grasser wie jeder andere behandelt worden

"Der Finanzminister ist wie jeder andere Steuerpflichtige behandelt worden", betonte Finanzstaatssekretär Alfred Finz (V) Freitag Abend in der "ZiB 2". An der Entscheidung, den "Verein zur Förderung der New Economy", der hinter der Homepage von Minister Karl-Heinz Grasser steht, als nicht steuerpflichtig einzustufen, seien insgesamt zehn Personen, darunter zwei Finanzamts-Vorstände und zwei Experten aus Finanzlandesdirektionen beteiligt gewesen. "Sie alle haben einen Beamteneid auf die Republik abgelegt", sie alle hätten "keine leichtfertige Entscheidung" getroffen, betonte Finz.

Finz weiß, was Grasser meint

Das Entscheidende: bei den 175.000 Euro der Industriellenvereinigung (IV) an den Verein habe es sich um keine Schenkung gehandelt, sondern um eine Zuwendung im Sinn der Statuten der IV. Und: nach Ansicht der Finanzbeamten diente die Homepage Karl-Heinz Grasser ausschließlich in seiner Funktion als Minister "und nicht als Privatperson". Warum Graser selbst dann vor einigen Wochen vor dem Nationalrat von seiner privaten Homepage gesprochen habe? "Mit privater Homepage hat er gemeint, dass diese Homepage über einen privaten Verein finanziert wird", so Finz.

DAS ERGEBNIS IM DETAIL

Nicht gemeinnützig, aber auch nicht steuerpflichtig

Der Verein zur Förderung der New Economy wird zwar von der Finanz nicht als gemeinnützig eingestuft. Insofern wären Zuwendungen der IV an den Verein grundsätzlich schenkungssteuerpflichtig. Sie seien es aber doch nicht, weil sie "weder Schenkung noch freiwillige Zuwendung" seien. Es fehle nämlich der Schenkungswille der IV - weil: in deren Statuten seien Förderungen von Institutionen, deren Tätigkeit den Vereinszweck der IV unterstützt, "extra" vorgesehen. Und eine solche "statutenmäßige Verwendung der Mittel" liege vor, berichteten Finz und der Finanzrechtler Dieter Quantschnigg.

Höhe geheim, keine weiteren Förderer

Die Höhe der statutengemäßen Förderung wollte Finz - wegen dem Steuergeheimnis - nicht bekannt geben; auch nicht, ob sie völlig für die Homepage aufging. Anders als früher u.a. auch von Winkler gehört, erklärte Finz allerdings, dass es neben der IV keine weiteren Förderer des Vereines gab.

Keine Körperschafts- oder Umsatzsteuerpflicht

Auch Körperschafts- oder Umsatzsteuerpflicht liege nicht vor, berichtete Finz: Es habe nämlich zwischen der IV und dem Verein keinen Leistungsaustausch gegeben, der Verein habe keine Gegenleistung erfüllt - sondern selbst nur seinen Vereinszweck, nämlich die Einrichtung einer Homepage für Grasser.

Vorteil für Politiker nicht steuerpflichtig

Interessant auch das Ergebnis zur persönlichen Steuerpflicht Grassers: Die Nutzung der Homepage stelle einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Und ein solcher sei für einen Politiker nicht steuerpflichtig, erklärte Finz. Schließlich habe Grasser die Homepage - die bis vor Kurzem vor allem Baby- und Jugendfotos oder solche von gesellschaftlichen Events zeigte - nicht als "Hobby im privaten Lebensbereich" betrieben. Die Homepage habe nur dienstliche Zwecke erfüllt, weil sie zur Darstellung der Politik des Ministers gedient habe.

Auto-Gleichnis

Finz zog einen Vergleich: Wenn jemand vom Dienstgeber ein Auto zur Verfügung gestellt bekommt, das er für dienstliche Zwecke verwendet, sei das steuerlich auch nicht anzurechnen. Nur wenn er es für private Zwecke benützt, wäre es ein steuerpflichtiger Sachbezug.

"Externe Diagnosen" nicht richtig

Angesprochen auf die gegenteilige Beurteilung VwGH-Richters Karl-Werner Fellner - der sehr wohl eine Schenkungssteuerpflicht gegeben sieht -, meinte Finz, solche "externe Diagnosen" seien nur "punktbezogen", den Betreffenden lägen ja nicht die gesamten Unterlagen vor.

Geheim

Dass das Prüfungsergebnis der Behörden nicht als Ganzes in schriftlicher Form veröffentlicht wird, begründete Finz einerseits damit, dass er nicht die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft beeinträchtigen wollen. Und andererseits gelte sowohl für Grasser als auch für den Verein - wie in jedem Steuerfall - das Steuergeheimnis. Er habe mit Grasser vereinbart, dass er, Finz, nur mündlich berichten werde.

"Nicht ermächtigt"

Von der Wahrung des Steuergeheimnisses waren Finz und Quantschnigg nicht ganz entbunden: So konnte Finz die Höhe und genaue Verwendung der IV-Mittel durch den Verein nicht bekannt geben. "So weit reicht nicht, was ich ermächtigt bin, an Steuergeheimnis zur Seite zu schieben", sagte Quantschnigg auf die Frage, wie von der Behörde beurteilt wurde, dass die Miete für die Privatwohnung Winklers von dem Verein getragen wurde.

Der Vorsitzende des Vereins zur Förderung der New Economy, Matthias Winkler, hat am Freitag klargestellt, dass der Verein keine Kosten für seine Wohnung getragen habe. "Der Verein hat nie die Miete oder andere Kosten der Wohnung übernommen", sagte Winkler, der auch Kabinettschef von Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist. Als Adresse des Vereins ist die Wohnung Winklers angegeben.

Keine Antwort

Unbeantwortet blieb auch die Frage, warum Grasser zu Beginn der Causa immer von einer privat finanzierten privaten Homepage gesprochen hat - wo sie doch laut Finanzbehörde rein dienstliche Zwecke erfüllte.

"Herzeigbar"

Finz zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: Es sei "herzeigbar" und sicherlich eine gute Grundlage für die Staatsanwaltschaft. Und er betonte, dass letztlich er persönlich "aus politischer Sicht verantwortlich" sei. Außerdem erklärte er, dass diese Steuerprüfung rund um ihren Chef für die Bediensten im Finanzamt "business as usual" gewesen sei. Schließlich hätten sie oft Steuerprüfungen bei prominenten Personen vorzunehmen. (APA)