Mistelbach/Wien - Der Jäger, der am Samstag bei einer Treibjagd in Unterolberndorf (Bezirk Mistelbach) einen 21-Jährigen aus 15 Metern Entfernung tödlich getroffen hat, war laut Landeskriminalamt alkoholisiert, berichtete die APA am Dienstag. Medienberichten zufolge hatte er 0,46 Promille. Den 55-Jährigen erwartet laut Polizei eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Der Jagdhelfer ist laut Obduktionsergebnis innerlich verblutet; der Schusskanal ging quer durch den Körper.

Der tragische Zwischenfall folgt auf eine Jagdunfallserie mit Verletzten, von denen mehrere in Niederösterreich passierten, wo derzeit intensiv Wildschweine gejagt werden. Landesjägermeister Josef Pröll sagte dem Standard, er wolle die Sicherheit durch mehr Schießübungen erhöhen.

Die Forderung des Österreichischen Tierschutzvereins nach psychologischen Tests und nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Null-Promille-Grenze lehnt Peter Lebersorger, Geschäftsführer des niederösterreichischen Landesjagdverbands, ab. Er ist auch Generalsekretär der Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände und sagt, alle Jagdverbände hätten ein Alkoholverbot - festgehalten in Regelungen ähnlich den Pistenregeln für Skifahrer.

Für niederösterreichische Jäger gilt: "Die Ausübung der Jagd im alkoholisierten Zustand ist verboten." Das steht in der Unfallverhütungsvorschrift des Jagdverbands - die allerdings nur eine Empfehlung ist. Auf die Frage, ob ein Verstoß Konsequenzen hat, sagt Lebersorger, wenn etwas passiere, werde der Richter den Alkoholisierungsgrad, und dass Regeln missachtet wurden, berücksichtigen. (spri/DER STANDARD, 23.1.2013)