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EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier schlägt sich mit dem Thema Wasserversorgung herum.

Foto: Reuters/Vidal

Brüssel - Die umstrittene EU-Konzessionsrichtlinie, in der Kritiker einen Versuch zur Privatisierung der Wasserversorgung über die Hintertüre sehen, hat im EU-Parlament eine wichtige Hürde genommen. Im Binnenmarktausschuss stimmte am Donnerstag eine große Mehrheit von 28 Abgeordneten für die Richtlinie, nur zehn Parlamentarier votierten dagegen, zwei enthielten sich. Wasserversorger sind von den geplanten Konzessionsregeln nicht ausgenommen.

Showdown im März

Im März soll das gesamte EU-Parlament über die Richtlinie abstimmen. Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer wies Aussagen des EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier zurück, wonach die Richtlinie bewusst fehlinterpretiert werde. "Es stimmt, dass die Richtlinie zu keiner automatischen Privatisierungspflicht führt", so Weidenholzer. Aber "als Konsequenz müssten Gemeinden und Städte europaweit ausschreiben - zum Vorteil privater Konzerne, aber zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger."

Anders Barnier: "Der Richtlinienvorschlag beeinträchtigt in keiner Weise die Autonomie der Gebietskörperschaften bei der Organisation der Wasserversorgung. Er enthält keine Verpflichtung zur Vergabe dieser Leistungen am Markt."

Großkonzerne scharren in Startlöchern

Kritik am Entwurf kommt auch von der grünen Europasprecherin und Abgeordneten Ulrike Lunacek. Barniers Kampf mache nur Sinn, wenn er "entgegen seinen Behauptungen den Wassermarkt öffnen" wolle.

Druck auf die Daseinsvorsorge, nennt das auch der freiheitliche EU-Mandatar Franz Obermayr. Gewinner wären global agierende Großkonzerne, wie die französische Veolia-Gruppe.

Rettungsdienste ausgenommen

Der deutsche CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab betonte hingegen, der Binnenmarktausschuss habe den Vorschlag der EU-Kommission erheblich abgeändert. So wären etwa Rettungsdienste nun vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen.

Eine allgemeine Ausnahme des Wasserbereichs wäre "nicht mehrheitsfähig" gewesen, weil Wasserdienstleistungen seitens der Kommunen "schon heute teilprivatisiert" wären.

Aufsehen erregender Vorschlag

Vor allem in Deutschland und Österreich hat der Vorschlag für Aufsehen gesorgt. In dem Richtlinien-Entwurf der Kommission aus dem Jahr 2011 wird eine Marktöffnung ausdrücklich angestrebt, aber keine Zwangsprivatisierung der Wasserressourcen vorgeschlagen. Über die Richtlinie entscheiden die EU-Staaten und das Europaparlament. (APA, 24.1.2013)