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2008 wurde in Berlin das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen enthüllt. Wien will bis 2015 ein vergleichbares Denkmal - ein erstes Projekt konnte nicht verwirklicht werden.
Sie jagten sie in Bädern, in Parks oder auf öffentlichen Toilettenanlagen, auch "Logen" genannt. Unter den Nationalsozialisten galten Homosexuelle als krank, als Schädlinge, die vernichtet gehörten. Menschen, die gleichgeschlechtlich liebten, drohte schwerer Kerker, Entmannung, Konzentrationslager oder gleich der Tod.
Wie viele Homosexuelle in Österreich Opfer der Nazis wurden, ist bis heute nicht aufgearbeitet. Seit Anfang des Jahres arbeitet Qwien, das Zentrum für schwul/lesbische Kultur und Geschichte, erstmals an der Gesamterfassung der homosexuellen Opfern der NS-Zeit - allerdings eingeschränkt auf Wien.
Während in anderen Bundesländer eine derartige Forschung kaum mehr möglich ist - in Salzburg sind beispielsweise nur noch Einzelakten vorhanden, in Graz wurden die meisten Akten zerstört oder sind verschimmelt - konnten Andreas Brunner und Hannes Sulzenbacher von Qwien etwa 2000 Akten aus Wiener Landesarchiven zusammengetragen, die sie nun abarbeiten.
Liesbeth L.
"Eine Zeitungsannonce wird der Erzieherin Liesbeth L. zum Verhängnis. "28-jährige Dame wünscht Freundin zwecks Kino und Theater", steht darin. Die Gestapo fängt im Rahmen einer Postkontrolle ein Antwortschreiben ab. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung werden Briefe der 41-jährigen Kremserin Maria K. gefunden. Beide kommen in Untersuchungshaft. Das Urteil, gefällt am 22. Mai 1942: Liesbeth L. fasst fünf Monate schweren Kerker aus, Maria K. drei Monate. Beide berufen - und das mit Erfolg. Das Gericht reduziert das Strafmaß von Maria K. um einen Monat, Liesbeth L. gelingt es durch krankheitsbedingten Aufschub, nie die Haft antreten zu müssen."
Warum die österreichische Geschichtsforschung schwule und lesbische NS-Opfer so lange ignorierte, erklärt Sulzenbacher mit der "homophoben Ignoranz" des Nachkriegsösterreichs: "Es wird ja auch nicht jeder Ladendiebstahlsakt dauerhaft archiviert. Bei wegen Homosexualität Verfolgten sah man ebenso null gesellschaftliche Relevanz." In Wien begann erst 1986 das Umdenken. So konnte zumindest der Aktenstand ab dem Jahr 1936 erhalten bleiben.
Auffallend ist für die beiden Wissenschafter, dass die Gestapo einschlägige Lokale meist in Ruhe ließ. "Natürlich haben die Nazis gewusst, wo die Homosexuellen sich treffen. Trotzdem gab es dort nicht jeden zweiten Tag eine Razzia", sagt Sulzenbacher. Im Paulanerhof in der Schleifmühlgasse etwa - dort, wo sich heute eine Bankfiliale findet. Oder im Hubertuskeller in der Mariahilfer Straße, derzeit ist dort ein Sexshop beheimatet. Warum die Nazis diese Szenetreffs nicht schließen ließen, ist den Qwien-Mitarbeitern ein Rätsel. Eine mögliche Erklärung: " In den Lokalen haben sich die Leute ja nur getroffen. In den Bädern oder auf Toiletten geht es hingegen ganz klar in Richtung Sex", meint Brunner - der Verhaftungsgrund sei offensichtlich.
Franz D.
"Der Wiener Praterstrizzi hat das erste Mal mit der Justiz zu tun, als ihn seine Nachbarin als "Warmen" denunziert. Laut Akt soll er gesagt haben: "Ich verdiene mir mit dem Arsch mehr Geld als mit der Arbeit. Und mich kann der Hitler am Arsch lecken und der Hitler bekommt mich nicht zum Arbeitsdienst." Das Gericht kann ihm die "Führerbeleidigung" nicht nachweisen, D. wird aber wegen "Unzucht wider die Natur" bedingt verurteilt. Ein Jahr später wird D. vom Jugendgericht wegen homosexueller Handlungen zu einem Jahr schwerem Kerker verurteilt. 1943, kaum aus der Haft, steht D. wieder von einem Richter. Ein Liebhaber gibt zu Protokoll, dass D. dessen blechernen Wecker gestohlen haben soll. D. gesteht schließlich mehrere Sexualdelikte. Das Sondergericht urteilt, seine Handlungen seien "derart verwerflich und seine sittliche Halt- und Hemmungslosigkeit derart tiefgehend", dass auch zum "Schutz der Volksgemeinschaft" die Todesstrafe verhängt wird. Am 7. Februar 1944 wird der 21-Jährige hingerichtet. Der Wecker geht zurück an den Liebhaber - der selbst wegen gleichgeschlechtlicher "Unzucht" einsitzt."
Eines zeige sich schon jetzt deutlich, sagen die Qwien-Mitarbeiter: "Die ganze Verfolgung von Homosexuellen ist im Grunde Klassenjustiz." Noch haben die Forscher weder einen Arzt oder einen Rechtsanwalt in den Unterlagen entdeckt, dafür Landarbeiter und jede Menge Arbeitslose. Brunner: "Es ist ein Unterschichtsphänomen. Wir haben großteils ,arme Hund', die es erwischt." Die Armen hatten oft keine eigene Wohnung, lebten bei ihrer Familie. Wer hingegen reich und berühmt war, hatte gute Chancen, auch als Homosexueller das Naziregime unbeschadet zu überstehen. "Es gibt einen Riesenakt, in dem es um die Denunziation von Prominenten geht. Da werden vormals Adelige, Schauspieler verraten. Und was ist passiert? Gar nichts", erzählt Brunner.
Hans Adolf B.
"Auch eine Parteikarriere schützt nicht: Hans Adolf B. wird 1920 NSDAP-Mitglied, tritt aber 1926 wieder aus. 1935 kommt er im Auftrag des Propagandaministeriums nach Wien, beginnt wenig später wieder als Sänger zu arbeiten. 1937 lernt er Karl F. kennen. Am 8. Juli 1938 werden beide verhaftet. Der Richter verurteilt B. zu fast zehn Monaten schweren Kerkers, F. erhält nur fünf, weil er als der "Verführte" gilt. Nach der Haft wird B. ins Konzentrationslager Buchenwald überstellt. Allerdings wird B. auf Intervention von Winifred Wagner, bis zum Jahr 1944 Leiterin der Bayreuther Festspiele, wieder aus dem Konzentrationslager entlassen."
Homosexualität wurde nicht erst von den Nazis verboten. Der Strafrechtsparagraf 129Ib ("Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechts") galt seit Mitte des 19. Jahrhunderts und blieb auch nach der NS-Zeit im Nachkriegsösterreich in Kraft. Erst 1971 wird das Totalverbot der Homosexualität abgeschafft.
Das macht die Arbeit an den Fällen zum Teil sehr schwierig. "Nehmen wir zum Beispiel den Akt eines Mannes, der in den Jahren 1932, 1942 und 1952 wegen des gleichen Delikts belangt wird. Jedes Mal wird er zur ungefähr gleichen Strafe verurteilt. Ist er ein NS-Opfer?", fragt Sulzenbacher. Nein, meinen beide Wissenschafter: "Es gibt hier sicher einen Graubereich." Viele während der Nazizeit verurteilte Homosexuelle hätten nach dem Krieg rasch geheiratet, "um die Spuren nur ja zu verwischen", oder hätten einfach in Abrede gestellt, den rosa Winkel im KZ getragen zu haben. "Schwule hatten keine Lobby. Auch im Konzentrationslager nicht. Das ist auch ein Grund, warum ihre Mortalitätsrate zum Teil höher war. Sie konnten innerhalb der Lager keine gefestigten Strukturen aufbauen. Die Politischen konnten sich organisieren. Die Bibelforscher, die Kriminellen waren eine abgeschlossene Gruppe. Die Schwulen waren einfach nichts", sagt Brunner. Ein Bild, das sich in Österreich auch später lange fortzeichnet. So stieg zum Beispiel die Zahl der Anklagen wegen Homosexualität in Wien Mitte der 1950er-Jahre auf denselben Stand wie im Jahr 1940. Die tatsächliche Anerkennung in der Opferfürsorge mit allen verbundenen Rechten, wie etwa die Anrechnung der KZ-Haft auf die Pensionszeiten, erfolgt erst im Jahr 2005. Den Richtern aus der NS-Zeit hat ihre Arbeit wenig geschadet - auch ihre Karrieren möchte Qwien nun genauer untersuchen.
Adalbert H.
"Der Wiener wird wegen seiner Homosexualität zu einem Jahr Kerker verurteilt, meldet sich aber im Jahr 1940 zu einer Bewährungskompanie an die Front und kann so einen Aufschub der Kerkerhaft erwirken. Den Richter, der ihn verurteilt hat, wird Adalbert H. nach dem Krieg wieder treffen. H. überlebt den Dienst an der Front und beantragt im Rahmen der Generalamnestie 1946 die Löschung dieser Strafe - ohne Erfolg. Der Eintrag im Strafregister sollte Folgen haben: 1949 landet H. wegen angeblicher Urkundenfälschung vor Gericht. Und findet sich vor genau jenem Richter wieder, der ihn schon während der Nazizeit verurteilt hat. Der Strafaufschub wird widerrufen. H. muss 1952 ein Jahr in den Kerker - nach einem NS-Urteil aus dem Jahr 1940."
Wien will 2015 ein Denkmal für die homosexuellen NS-Opfer errichtet haben - ein erstes Projekt konnte nicht verwirklicht werden. "Wenn die Politik ein Denkmal wünscht, dann sollte sie vielleicht auch wissen, wessen sie gedenkt", sagt Brunner. Die selbstgestellte Vorgabe lautet: " Wir bringen die Zahlen und die Schicksale an die Öffentlichkeit, nicht die Namen." Letzteres berge nämlich die Gefahr eines unfreiwilligen posthumen Outings.
Wie schwer sich Österreich noch immer tut, kann an einem kleinen, aber doch symbolischen Akt abgelesen werden: Beim KZ Mauthausen wurde 1984 weltweit die erste Gedenktafel für die homosexuellen NS-Opfer angebracht. Zahlreiche Denkmäler für die Opfer werden auch auf der Gedenkstätten-Homepage des zuständigen Innenministeriums mit einem Bild angeführt: Die Gedenktafel für die homosexuellen Opfer fehlt. (Peter Mayr/DER STANDARD, 26./27. 1. 2013)