Wien - Eine Beschwerde, die ein deutscher Anwalt im Jänner beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht hat, könnte großen Einfluss auf Entschädigungszahlungen für viele ehemalige Heimkinder haben. Christian Sailer möchte erwirken, dass Fristen im Verbrechensopfergesetz verlängert werden. Er hat bereits einmal erfolgreich jene Frau vertreten, der als erstes Opfer vom Bundessozialamt ein Pensionszuschuss zugesprochen wurde. Die mittlerweile fast 70 Jahre alte Frau war zwischen 1959 und 1961 in einem staatlichen Erziehungsheim in Schwaz in Tirol untergebracht. Dort wurde sie schwer misshandelt und missbraucht. Als Folge der Traumatisierung war es ihr später kaum möglich, beruflich Fuß zu fassen. Mehrmals hatte sie versucht sich das Leben zu nehmen.

Daher wurde ihr rückwirkend ab Dezember 2011 eine "Ersatzleistung infolge Verdienstentgang" zugesprochen. Nach dem Verbrechensopfergesetz muss ein Entschädigungsantrag binnen sechs Monaten nach der Tat eingebracht werden, ansonsten gilt die Entschädigung erst ab Antragstellung. Viele Heimkinder, die Ähnliches erlebt haben, waren entweder nicht in der Lage oder nicht ausreichend informiert darüber, welche rechtlichen Schritte sie sofort einleiten können, argumentiert Sailer.

"Auswirkungen auf tausende Fälle"

Weil Verbrechensopfer heute über Entschädigungsmöglichkeiten besser aufgeklärt werden, als Heimkinder in den 1960er- und 1970er-Jahren, sieht er in dem geltenden Gesetz einen Verstoß gegen das Gleichhandlungsgebot. Er möchte für die Klientin durchboxen, dass ihre Entschädigung zumindest ab dem 65. Lebensjahr gültig wird und rückwirkend ausbezahlt wird. "Das hätte Auswirkungen auf wahrscheinlich tausende Fälle", so Sailer. "Diese Antragsfristen sollten für Heimkinder gar nicht gelten."

Am 15. Jänner verabschiedete der Ministerrat eine Novellierung des Verbrechensopfergesetzes, das im April 2013 in Kraft treten soll und die Verlängerung von Antragsfristen auf zwei Jahre vorsieht. Marianne Gammer vom Weißen Ring begrüßt jede Verbesserung der Opferrechte: "Verjährungsfristen sind immer ein Thema." Sie räumt aber ein, dass die Informationspflicht schwierig umzusetzen sei und Opfern teils überzogene Hoffnungen gemacht würden. (Julia Herrnböck, DER STANDARD, 5.2.2013)