Das bedeutet: Wer damals umgerechnet 100.000 Euro als Yen-Schulden aufnahm und nun in den Euro zurückwechselt, schuldet nur noch 80.000 - ein "Gewinn" von 20.000 Euro. Viele Banken raten deswegen derzeit ihren Kunden, "aus dem Yen zu gehen".
Doch die Freude über diese "Spekulationsgewinne" wird deutlich gemindert. Nach Ansicht des Finanzministeriums soll "eine innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erfolgte Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in ein Eurodarlehen - oder in eine über fixe Wechselkurse zum Euro gleichgeschaltete Währung - in Höhe des dabei erzielten Kursgewinnes zu Einkünften aus einem Spekulationsgeschäft führen".
Steuersatz bis zu 50 Prozent
Das bedeutet: Die 20.000 Euro aus dem obigen Beispiel müssen als Spekulationsgewinn in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden - und je nach Einkommensteuersatz mit bis zu 50 Prozent versteuert werden, bestätigt Margit Widinski, Geschäftsführerin der Steuerkanzlei BDO Auxilia. Dem um 20.000 Euro geringeren Kredit könnte also eine zusätzliche Steuerzahlung von 10.000 Euro gegenüberstehen.
"Belohnt" wird hingegen, wer weiter auf Risiko setzt: Wer vom Yen in eine andere, nicht mit dem Euro verbundene Währung - wie Franken, Dollar - wechselt, muss keine Spekulationssteuer zahlen.
Einer Nationalbank-Studie zufolge liegt der Anteil Österreichs am gesamten aushaftenden Fremdwährungskreditvolumen in der Eurozone per Ende 2002 bei knapp 18 Prozent.