Niederösterreich

In Niederösterreich erlaubt das Parteienfinanzierungsgesetz den wahlwerbenden Parteien, Wahlkampfkostenrückerstattung zu beantragen - deren Streichung Erwin Pröll (VP) auf Bundesebene angeregt hatte. Der Landeshauptmann sagte auf die Kritik dazu, der Passus existiere so seit 20 Jahren, das Geld habe nie eine Landtagspartei in Anspruch genommen - und werde es auch nicht tun.

Im Sommer 2012 wurde im Parteienfinanzierungsgesetz des Landes mit Stimmen der ÖVP, SPÖ und der Grünen festgeschrieben, dass den Parteien 11,16 Euro pro Wahlberechtigtem zustehen. Dazu kommt die Klubförderung: Macht heuer insgesamt eine Summe von 20,7 Millionen Euro beziehungsweise 14,9 Euro pro Wahlberechtigtem. Würden Wahlkampfkosten rückerstattet, kämen die Parteien auf Subventionen in Höhe von 28,3 Millionen. 2012 gab es insgesamt 20,3 Millionen Euro zur Parteien- und Klubfinanzierung (14,6 pro Wahlberechtigtem).

Kärnten

Kärnten hat im Ländervergleich mit 21 Euro pro Bürger den dritthöchsten Pro-Kopf-Aufwand bei der Parteienförderung. In absoluten Zahlen standen den Parteien 2012 9,3 Mio. Euro zur Verfügung.

Die vier Landtagsparteien haben die Steuerzahler laut Rechnungshof in den vergangenen zehn Jahren mehr als 71 Millionen Euro gekostet. 2009, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, wurde die Parteienförderung erhöht, die Klubförderung verdoppelt und eine Wahlkampfkosten-Rückerstattung beschlossen - in Summe 12,15 Millionen. Nach massiven Protesten wurde die Förderung 2010 gesenkt. Im Jahr 2012 wurden die Wahlkampfkosten (ohne FPK) auf 500.000 Euro beschränkt, und es gibt ein Inseratverbot für Regierungsmitglieder zwischen Stichtag und Wahl. Die Parteien müssen einen Bericht über ihre Wahlkampfausgaben vorlegen, sonst verlieren sie die Parteienförderung für ein Jahr. Die Wahlkampfkostenrückerstattung wurde abgeschafft.

Salzburg

Nimmt man die Rechnungsabschlüsse der vier Landtagsparteien des Jahres 2011 als Basis, dann haben die Parteien in diesem Jahr rund acht Millionen Euro ausgegeben. Mit etwa 6,5 Millionen Euro kam der Löwenanteil davon aus der Parteien- und der Klubförderung. Das macht bei ziemlich genau 386.000 Wahlberechtigten 16,8 Euro pro Kopf. Eine vertretbare Quote, wie die Salzburger Parteimanager meinen, die gerne auf die Wiener Verhältnisse zeigen: Im Land Wien müsse jeder Wahlberechtigte rund 29 Euro jährlich an die Parteien abgeben.

Die Parteienförderung in Salzburg ist seit 2009 eingefroren. Auch die Wahlkampfausgaben sind gesetzlich beschränkt. 1,5 Millionen Euro brutto darf jede wahlwerbende Gruppe verbrauchen. Die vier Landtagsparteien haben sich für die vorgezogenen Neuwahlen am 5. Mai zudem eine Selbstbeschränkung auf eine Wahlkampfmillion verordnet. Nur die Stronach-Partei trägt diese Einschränkung nicht mit.

Tirol

Im November 2012 wurde das Parteienfinanzierungsgesetz vom Landtag verabschiedet. Beschlossen wurde, dass Parteien 12,67 Euro pro Wahlberechtigten erhalten. Parteien, die den Einzug in den Landtag verpassen, aber über 2,5 Prozent Stimmen erhalten haben, bekommen vier Euro pro Wahlberechtigten. Darin ist auch die Wahlkampfkostenrückerstattung enthalten. Parteispenden müssen ab 1000 Euro offengelegt werden, Spenden ab 15.000 Euro müssen dem Rechnungshof gemeldet werden.

Im Budgetvoranschlag 2013 sind rund 7,2 Millionen Euro veranschlagt. Geschätzt wurden dafür 550.000 Wahlberechtigte für die Wahl 2013. Dazu kommen 1,8 Millionen Klubförderung. Und im Wahljahr das Geld der Parteien: Die VP stellt an die 1,5 Millionen Euro bereit. Die SP hat rund 600.000 Euro für ihren Wahlkampf, die FP 500.000, die Grünen 300. 000. Die Liste "vorwärts Tirol" wirbt mit einer Großspende von 200.000 Euro. (neu, spri, stein, ver, DER STANDARD, 8.2.2013)