Wien - Acht Jahre nach der Pleite des Finanzdienstleisters AMIS hat sich nun eine weitere große Gruppe von geschädigten AMIS-Anlegern mit der Finanzprokuratur, also der Republik Österreich, auf einen Vergleich über Entschädigungszahlungen wegen der mangelhaften Finanzmarktaufsicht geeinigt.

1.800 AMIS-Geschädigte, die sich vom Liechtensteiner Prozessfinanzierer Erste Allgemeine Schadenshilfe AG vertreten ließen, haben das Vergleichsangebot der Finanzprokuratur angenommen, wonach die Anleger von der Finanzprokuratur 27 Prozent der eingezahlten Beträge ersetzt bekommen.

Nach Angaben der Finanzprokuratur ging es dabei um festgestellte Forderungen von 16,157 Mio. Euro, der Abfindungsbetrag für die Gläubiger belaufe sich also auf 4,362 Mio. Euro. Wieviel davon der Prozessfinanzierer für sich einbehält, wollte die EA Schadenshilfe AG nicht sagen.

Die Finanzprokuratur hatte bereits bis Ende Oktober 2012 mehr als 31 Mio. Euro an AMIS-Geschädigte überwiesen, mit dem nun geschlossenen Vergleich erhöht sich der geleistete Abfindungsbetrag auf 35,88 Mio. Euro. Insgesamt geht es um mehr als 10.000 Anleger, denen die Finanzprokuratur insgesamt 41,785 Mio. Euro angeboten hat, wie der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn erklärte.

Einigung mit 85 Prozent der Anleger

Damit habe man sich nun mit rund 85 Prozent der Anleger geeinigt, nur eine vom Prozessfinanzierer AdvoFin vertretene Gruppe mit 1.305 Forderungen im Gesamtvolumen von 16,1 Mio. Euro habe das Vergleichsangebot noch nicht angenommen, sagte Peschorn. Zwar seien alle Vergleichsfristen theoretisch bereits abgelaufen, "aber die Republik Österreich ist im Interesse der Gläubiger immer gesprächsbereit", so der Chef der Finanzprokuratur.

Auch die 2005 eröffneten AMIS-Konkursverfahren in Luxemburg sollen laut der Feldkircher Anwaltskanzlei von Hans-Jörg Vogl, die den jüngsten Vergleich im Namen der Anleger angenommen hat, noch heuer abgeschlossen werden. Zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung wurden dort rund 70 Mio. Euro auf AMIS-Konten eingefroren. Teilzahlungen an die Anleger habe es dort bereits gegeben, insgesamt werde es eine Gesamtquote von 50 bis 55 Prozent geben, erklärte ein Sprecher der Kanzlei Vogl der APA. Dazu käme die Zahlung der Finanzprokuratur, was insgesamt um die 80 Prozent ergeben würde. "80 Prozent wäre sehr gut, über 70 Prozent wäre in Ordnung", so der Sprecher. (APA, 13.2.2013)