Wien - Die Wiener Linien müssen einem Pensionisten wegen Diskriminierung im Hinblick auf Preisunterschiede bei Öffi-Seniorentickets Schadenersatz zahlen. Dies ist durch das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen nun rechtskräftig. Allerdings hatte das Berufungsgericht den Betrag im Vergleich zur erstinstanzlichen Entscheidung des Bezirksgerichts Innere Stadt deutlich heruntergesetzt. Statt 1.500 Euro erhält der Kläger nun lediglich 500 Euro an Entschädigungskosten, wie der Anwalt des Pensionisten, Helmut Graupner, am Montag mitteilte. Die Kürzung des Betrags sei "reichlich absurd", kritisierte er.

Hintergrund

Der Verfassungsgerichtshof hatte Ende 2010 eine Regelung gekippt, wonach Frauen eine ermäßigte Jahreskarte bereits ab 60 Jahren bekommen, Männer allerdings erst ab 65 Jahren. Der 1948 geborene Pensionist war von dieser Ungleichbehandlung betroffen und klagte. Das Bezirksgericht sprach ihm neben dem im Vergleich zu Frauen zu viel bezahltem Betrag von 440 Euro auch einen Schadenersatz von 1.500 Euro zu. Die Wiener Linien gingen daraufhin in Berufung. In der zweiten Instanz setzte das Landesgericht nun die Höhe des Schadenersatzes herab. Inklusive der 440 Euro Differenz bekommt der Mann nun also 940 Euro ausbezahlt.

Laut Anwalt Graupner sind damit nun alle Instanzen ausgeschöpft. Das Landesgerichtsurteil sei aber "reichlich absurd", da das Berufungsgericht bestätigt habe, "dass das EU-Recht verlange, dass der Schadenersatzbetrag abschreckend sein muss". 500 Euro bezahle ein "Milliardenkonzern" aber aus der Portokassa. Dieser Betrag sei ja fast eine "Einladung, weiter zu diskriminieren", ärgerte sich der Verteidiger.

Die Wiener Linien haben bereits mit Beginn 2012 auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs - davon waren auch andere Verkehrsunternehmen wie die ÖBB betroffen - reagiert und bieten nun die Seniorenkarte für Männer wie Frauen ab 60 Jahre an. In den kommenden Jahren wird die Altersgrenze allerdings schrittweise auf 65 Jahre erhöht. (APAm 18.2.2013)