Im Mai ist es zwei Jahre her, dass die 13 angeklagten TierrechtsaktivistInnen vorm Landesgericht Wiener Neustadt vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung freigesprochen wurden. Schon bald danach wurde auch im Justizministerium von einer notwendigen Überarbeitung des Paragrafen gesprochen, eine Evaluierung wurde in Auftrag gegeben.
Im Juni des Vorjahres wurde der Freispruch rechtskräftig - im Verfahren mitangeklagte Delikte wie Nötigung werden aber noch vorm Oberlandesgericht verhandelt, weil die Staatsanwaltschaft Berufung erhoben hatte. Dieses Urteil will Justizministerin Beatrix Karl abwarten, bevor das Gesetz geändert wird, hieß es im Justizministerium auf derStandard.at-Anfrage. Ob das noch vor der Nationalratswahl im Herbst passieren wird, "kann ich nicht versichern", so der Ministeriumssprecher.
Konkret geht es darum, den Paragrafen 278a StGB zu entschärfen bzw. seinen Anwendungsbereich einzugrenzen. Der Paragraf machte es möglich, dass 267 Personen überwacht wurden, zehn Personen drei Monate in Untersuchungshaft verbringen mussten und 13 Personen sich ab 2.März 2010 vor dem Landesgericht Wiener Neustadt verantworten mussten. Am 2. Mai 2011 endete das Verfahren mit Freisprüchen für alle Beschuldigten.
(red, derStandard.at, 21.2.2013)