Brüssel - Die EU-Kommission hat gegen Rumänien ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der ihrer Auffassung nach diskriminierenden Besteuerung von ausländischen Unternehmen. So müssen derzeit ausländische Firma mit mehreren Niederlassungen für jeden Standort eine Körperschaftssteuer entrichten - auch wenn es sich bei den Niederlassungen nicht um separate Rechtspersönlichkeiten handle, berichtete die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax.

"Weil ausländische Steuerpflichtige die Geschäftsergebnisse ihrer Niederlassungen in Rumänien nicht konsolidieren können, entstehen ihnen Liquiditätsnachteile oder sie werden als ausländische juristische Person höher besteuert", was gegen die in den EU-Verträgen verankerte Niederlassungsfreiheit verstoße, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission.

Versicherungszeiten

Ein weiteres Verfahren eröffnete die Kommission gegen Rumänien, weil griechischen Staatsbürgern bei Pensionsansprüchen Versicherungszeiten vor dem 1. Jänner 2007, also dem EU-Beitritt Rumäniens, die Mitberechnung von Versicherungszeiten aufgrund eines bilateralen Abkommens verweigert wird.

Sollte Rumänien diese zwei Regelungen nicht binnen zwei Monaten entsprechend überarbeiten, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. (APA, 22.2.2013)