Salzburg - Viele Gerüchte, ängstliche Zeugen und anonyme Hinweisgeber. Die Vorsitzende Richterin des Schöffensenats Gabriele Glatz hatte es am Montag nicht leicht, Beweise in dem Prozess um eine Schlägerei bei der Disco Fledermaus in St. Johann im Pongau herauszufiltern.

Drei Männer zwischen 29 und 33 Jahren sollen am 18. Dezember 2010 einen 19-Jährigen halb totgeprügelt und über eine zwei Meter hohe Mauer geworfen haben. Der Lehrling ist seit dem Vorfall am rechten Auge erblindet und erlitt insgesamt 17 Brüche. Er bezieht jetzt eine Invalidenpension. Zwei der Angeklagten sollen zudem einem weiteren Lokalbesucher durch Faustschläge leicht verletzt und einem Türsteher mit Prügeln gedroht haben.

Am dritten Verhandlungstag mussten die Angeklagten den Gerichtssaal zweimal verlassen, weil Zeugen nicht in deren Gegenwart aussagen wollten. Eine Taxifahrerin sagte aus: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass das da passiert ist." Sie habe die Männer die ganze Zeit über im Blickfeld gehabt. Eine zweite Zeugin meinte sich zu erinnern, dass die Männer in ein Taxi stiegen. Ein Zeuge zog seine belastende Aussage gegen die drei zurück und behauptete, das so nicht vor der Polizei gesagt zu haben. Nachdem ihm die von ihm unterschriebene Aussage vorgehalten wurde, erklärte er: "Ich lese mir das nicht durch."

Ein weiterer anonymer Zeuge dürfte die Angeklagten bei seiner Aussage aber belastet haben. Er habe gesehen, wie die drei Männer dem Lehrling nachgelaufen und ohne ihn zurückgekommen seien. Die Öffentlichkeit wurde von seiner Einvernahme ausgeschlossen, da der Discobesucher Angst habe.

Der Verteidiger eines Angeklagten, Arnold Gangl, betonte in seinem Plädoyer, dass keiner der Zeugen den Angriff unmittelbar beobachtet habe. Aus Mangel an Beweisen sprach der Schöffensenat dann alle drei Angeklagten frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (ruep, DER STANDARD, 26.2.2013)