In wenigen Tagen sind Landtagswahlen in Niederösterreich und Kärnten. Wird Erwin Pröll die Absolute halten können? Wer wird das Rennen in Kärnten machen? Wir werden es am 3. März erfahren - aber hoffentlich erst um Punkt 17 Uhr, wenn die ersten offiziellen Hochrechnungen veröffentlicht werden, und nicht wieder Stunden vorher aus dem Internet.

Die Heeres-Volksbefragung am 20. Jänner als Auftakt ins vielzitierte "Superwahljahr 2013" hat gezeigt, dass es auf Twitter und Facebook für viele kein Halten gibt und Spielregeln wie die Sperrfrist zur Veröffentlichung von Wahlergebnissen und Hochrechnungen einfach ignoriert werden. Da zwitscherten Wahlbeisitzer unter den Hashtags #beifunk und #volksbefragung ab den Mittagsstunden nicht nur Erlaubtes wie die Wahlbeteiligung, sondern auch regionale Ergebnisse. Eine ausführliche Chronologie der Ereignisse findet sich hier.

Demnach hielten sich nicht nur virtuelle Wichtigtuer nicht an die Sperrfristen, sondern auch politische Funktionsträger: Der BZÖ-Abgeordnete Peter Westenthaler konnte sich ebenso wenig bis 17 Uhr beherrschen wie ÖVP-Staatssekretär Reinhold Lopatka und Stronach-Berater Rudolf Fußi. Der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner von der ÖVP bedankte sich schon vor der ersten offiziellen Hochrechnung via Facebook für das "klare Zeichen zur Beibehaltung der Wehrpflicht und des Zivildienstes". Das Magazin "Format" veröffentlichte schon zu Mittag auf seiner Website erste Teilergebnisse, nahm diese aber Minuten später nach Protesten wieder vom Netz.

Demokratiepolitische Dimension

Dabei sind die Sperrfristen nicht einfach Schikane oder eine Machtdemonstration der Nachrichtendienste gegenüber der Social-Media-Konkurrenz - wenngleich Letzteres heutzutage sicher auch mitspielt. In erster Linie hat die Sperrfrist - die im Übrigen keine Erfindung des Internet-Zeitalters ist - eine demokratiepolitische Funktion: Schließlich haben in Österreich die Wahllokale unterschiedliche Öffnungszeiten. Während der Urnengang in vielen Landgemeinden nur bis Mittag oder bis zum frühen Nachmittag möglich ist, schließen die letzten Wahllokale in den Städten erst um 17 Uhr. Und um ebendiese "Last-Minute-Wähler" nicht zu beeinflussen und ihnen kein taktisches Wählen zu ermöglichen, dürfen erste Hochrechnungen oder Teilergebnisse nicht vorher veröffentlicht werden.

Brauchen wir sie überhaupt?

Ob die befürchtete Beeinflussung überhaupt gegeben ist, darüber ist sich die Expertenwelt übrigens keineswegs einig. SORA-Meinungsforscher Christoph Hofinger gab sich im STANDARD-Chat jedenfalls skeptisch und befand, dass "Hochrechnungsgezwitschere ein bis zwei Stunden vor Wahlschluss das Wahlergebnis nicht mehr beeinflusst". APA-Chefredakteur Michael Lang fand es hingegen wenig überraschend "unverantwortlich", Hannes Haas vom Publizistik-Institut der Uni Wien sprach sich für eine "Twitter-Netiquette" an Wahltagen aus, die sich die Twitter-Gemeinde aber selber geben müsste, weil nur dies "dem Selbstverständnis des Mediums entsprechen" würde.

An den Tagen nach der Volksabstimmung wurde jedenfalls in der Community und in Journalistenkreisen eifrig diskutiert, wie man mit Sperrfristen künftig umgehen solle - vorerst aber ohne Ergebnis. Journalisten und Medienmacher hielten sich in der Vergangenheit stets an die Sperrfristen, nicht zuletzt deshalb, weil die ausnahmslose Beachtung vertraglich mit der APA festgelegt ist und bei Missachtung - zumindest theoretisch - Strafen verhängt werden können. Die Wahlabteilung des Innenministeriums hat ein Auge auf die Einhaltung dieser Spielregeln, kontrolliert aber nur "klassische Medien" und nicht Social Media.

Als Konsequenz des freizügigen Postens im Internet sprach sich in einer nicht repräsentativen Umfrage des Branchenmediums "Horizont" die Mehrheit der Befragten dafür aus, dass es künftig einfach keine Vorabverbreitung von Teilergebnissen durch die APA mehr geben solle. So könne auch niemand Unerlaubtes weitererzählen. Ein knappes Drittel sprach sich für einen einheitlichen Wahlschluss um 17 Uhr aus, 20 Prozent meinten, "man kann dagegen wohl nichts machen".

Das Thema ist natürlich kein spezifisch österreichisches. In Frankreich, wo es ebenfalls unterschiedliche Wahllokal-Öffnungszeiten, aber strenge gesetzliche Regelungen zur Sperrfrist gibt, wurde im Frühjahr 2012, nach der ersten Runde der Präsidentschaftswahl, sogar die Staatsanwaltschaft aktiv. Mehrere ausländische Medien hielten sich nicht an die Sperrregelungen und veröffentlichten vor 20 Uhr Hochrechnungsdaten. Darauf stehen bei den Franzosen mit bis zu 375.000 Euro hohe Geldbußen.

Für die Kommunikationswissenschaft wird am 3. März jedenfalls nicht nur das Wahlergebnis spannend. Wir werden auch beobachten, ob sich die Social-Media-User an die bisher üblichen Spielregeln halten - oder ob und wie sie sich auf eigene einigen. Denn schließlich ist es auch in Österreichs Twitteria keineswegs ausgemacht, auf die Regeln zu pfeifen, wie einige Tweets am Tag der Heeres-Volksbefragung ebenfalls zeigten und wo offen mit ihrem Insiderwissen protzende User zum Teil recht deutlich zurechtgewiesen wurden. (Sonja Luef, Leserkommentar, derStandard.at, 27.2.2013)