Wien - Am Tag nach dem erstinstanzlichen Urteil im Telekom-Prozess ist der Anwalt von Gernot Schieszler zuversichtlich, dass sein Mandant den Kronzeugenstatus erhalten wird. Im - nicht rechtskräftigen - Urteil wurden die Aussagen von Schieszler als "glaubwürdig" anerkannt. Es sei für den Kronzeugenstatus nicht notwendig, die Rechtskraft der Urteile in allen Verfahren abzuwarten, so Anwalt Stefan Prochaska.

"Nachdem die Aussage unseres Mandanten auch vom Senat im Prozess über die Kursmanipulation geglaubt wurde und vor allem aufgrund der Aussage unseres Mandanten Schuldsprüche gefällt wurden, steht dem positiven Vorhabensbericht und danach der Einstellung des Verfahrens gegen unseren Mandanten nichts mehr im Wege", sagte Prochaska. Schieszler wird bis heute als Beschuldigter geführt. (APA, 28.2.2013)