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Neun überwiegend südliche Bundesstaaten müssen Änderungen ihrer Wahlgesetze zuerst dem Justizministerium vorlegen, bevor sie in Kraft treten können.

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Es war ein historischer Moment für die Bürgerrechtsbewegung der USA, als der Kongress 1965 den "Voting Rights Act" verabschiedete. Das Bundesgesetz verbot diskriminierende Bestimmungen im Wahlrecht, die vor allem Schwarze vom Gebrauch ihres Stimmrechts ausschlossen. Wähler sollten beispielsweise nicht länger beweisen müssen, dass sie lesen können, und auch die Neuziehung der Grenzen von Wahlbezirken darf seither nicht dazu führen, dass schwarze Stimmen weniger zählen.

Jetzt wird ein Abschnitt dieses Wahlrechts vor dem Obersten Gerichtshof der USA diskutiert. Es geht um die "Section 5" in dem Gesetz. Dieser Abschnitt verpflichtet neun überwiegend südliche Bundesstaaten, Wahlrechtsänderungen dem Justizministerium vorzulegen. Dieses überprüft die Gesetzesvorschläge darauf, ob sie eine Wählergruppe diskriminieren. Zwar gab es in den 1960er Jahren überall in den USA Wahlgesetze, die Schwarze benachteiligten, in den südlichen Bundesstaaten waren diese aber besonders häufig anzutreffen.

Kein Grund für Sonderbehandlung

Shelby County, ein Bezirk im Bundesstaat Alabama, hat nun im Herbst des vergangenen Jahres das Anliegen vor den Surpreme Court gebracht. Es gebe keinen Grund mehr, die betroffenen Bundesstaaten besonders zu behandeln, lautet die Argumentation für die Aufhebung der Bestimmungen der "Section 5". Diese neun Bundesstaaten unter Generalverdacht zu stellen sei nicht gerechtfertigt. Es gebe auch andere Bundesstaaten, die diskriminierende Gesetzesvorschläge einbringen würden. Diejenigen, die für eine Beibehaltung der Bestimmungen plädieren, halten dagegen, dass "Section 5" nicht nur deshalb fallen könne, weil andere Bundesstaaten auch diskriminierende Gesetzesvorschläge einbringen.

Die neun Richter am Obersten Gerichtshof debattierten am Mittwoch öffentlich über den Antrag. Besonders die beiden von Präsident Barack Obama ernannten und als eher liberal geltenden Richterinnen Sonia Sotomayor und Elena Kagan sprechen sich für die Beibehaltung der Bestimmungen aus. "Denken Sie an den Staat, den Sie repräsentieren", erinnerte Kagan den Anwalt, der für die Abschaffung der Regelung argumentierte. "Obwohl ein Viertel der Bevölkerung Alabamas schwarz ist, gibt es dort auf Staatsebene keinen einzigen gewählten schwarzen Politiker."

Nicht zum ersten Mal gibt es eine Kontroverse über die Bestimmungen von "Section 5". Zuletzt wurde sie 2006 allerdings im Kongress mit überwältigender Mehrheit sowohl von Demokraten als auch Republikanern bestätigt.

Debatten um Wahlrecht

Wahlrechtsbestimmungen sind in den USA immer wieder Thema hitziger Debatten und beschäftigen auch häufig die Gerichte. Seit Obamas Amtsantritt im Jahr 2008 haben mindestens 38 Bundesstaaten versucht, das Wahlrecht restriktiver zu gestalten, berichtet Salon.com. Dabei ging es beispielsweise um die Voraussetzungen, um sich als Wähler registrieren lassen zu können, oder Einschränkungen bei der früheren Stimmabgabe. Alle diese Gesetzesvorschläge wurden von Republikanern eingebracht.

Am Freitag beraten die Richter des Obersten Gerichtshofs in einer nichtöffentlichen Sitzung über den Fall. Eine Entscheidung ist nicht vor Juni zu erwarten. (mka, derStandard.at, 1.3.2013)