Linz - In der ÖVP-Bundesparteizentrale versteht man schon die Nachfrage nicht - denn "selbstverständlich" stehe man hinter den Äußerungen des oberösterreichischen Landeshauptmanns Josef Pühringer. Dieser hatte im STANDARD-Interview vor der Gleichstellung Homosexueller "eindringlich gewarnt", sich gegen Homo-Ehe und Adoption ausgesprochen und statuiert, dass durch Regenbogenfamilien das "Grundbild", also die "anzustrebende" traditionelle Familie, abgewertet würde.

Dem sei auch nichts hinzuzufügen, erklärt ÖVP-Sprecherin Michaela Berger. "Wir schützen die Einrichtung der Ehe - Idealbild bleibt Mutter, Vater, Kind. Wir akzeptieren andere Lebensentwürfe, forcieren diese aber nicht."

Bei SPÖ, Grünen sowie Schwulen- und Lesbenverbänden stießen die Aussagen Pühringers, der neben dem Jusstudium in Traun als Religionslehrer gearbeitete hatte, auf heftige Kritik. Die oberösterreichischen Grünen sind "überrascht bis schockiert" von den Einstellungen ihres Koalitionspartners und würden sich nun um Gespräche bemühen. "Wir sind strikt gegen Diskriminierung. Die Gleichstellung homosexueller Paare steht - wie in unserer Landesverfassung festgeschrieben - außer Diskussion", sagt Maria Buchmayr, Menschenrechtssprecherin der Grünen. Auch die SPÖ weist die Aussagen zurück: "Es ist höchste Zeit, dass sich die ÖVP einer modernen Gesellschaft öffnet", sagt Petra Müllner, Familiensprecherin im Landtag.

"Menschenverachtend"

Schockiert zeigen sich auch Schwulen- und Lesbenverbände wie die Homosexuelleninitiative Hosi. Ulrike Zöchbauer von Famos, einem Verein zur Unterstützung von Regenbogenfamilien in Österreich, bezeichnet die Sprache von Pühringer und anderen "Teilen der ÖVP" als "verletzend und menschenverachtend". Der Verein empfehle dem Landeshauptmann " eindringlich", die kürzlich verlautbarte Urteilsbegründung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zu lesen, die festhält, dass es keine überzeugenden Gründe für ein Verbot der Stiefkindadoption durch Homosexuelle gibt.

Auch in Deutschland stärkte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare: Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, müssen die Möglichkeit haben, das Kind des Partners zu adoptieren. (Katharina Mittelstaedt, DER STANDARD, 4.3.2013)