Budapest - Der oppositionelle ungarische Radiosender Klubradio hat erneut einen Prozess gegen die Medienbehörde gewonnen. Das rechtskräftige Urteil, das am Dienstag im Budapester Arbeitsgericht verkündet wurde, verpflichtet den Medienrat der Nationalen Medienbehörde (MNHH), den Sieger der Ausschreibung um die ständige Sendefrequenz 95.3 Mhz zu verkünden.
Klubradio müsse den Zuschlag erhalten, sei der Sender doch der einzige Bewerber im Rennen, forderte der Generaldirektor des ungarischen Oppositionssenders, Andras Arato, nach der Urteilsverkündung. Der ursprüngliche Sieger der Ausschreibung, das "Autoradio" sowie ein anderer Bewerber wurden ausgeschlossen. Klubradio sendet auf der Frequenz 95.3 MHz, erhält jedoch seit zwei Jahren seitens der Medienbehörde immer nur eine provisorische Sendegenehmigung für 60 Tage. Dadurch würde das Klubradio praktisch vom Reklamemarkt und der Teilnahme an Werbekampagnen ausgeschlossen, kritisierte Arato.
Vierter Sieg
Bereits viermal hat Klubradio nun vor einem Gericht gegen die Medienbehörde gewonnen, erinnert Klubradio-Redakteur György Bolgar der APA gegenüber. Das Urteil sei ein "voller Erfolg, doch ob wir nun die Frequenz erhalten, das weiß ich nicht". Das Gericht hätte zwar entschieden, dass die Medienbehörde keine neue Ausschreibung initiieren dürfe, sondern endlich den Sieger der Frequenz auf der Grundlage der gültigen Ausschreibung verkünden müsse, doch ob das erfolgt, sei fraglich, so Bolgar.
Auch bisher hätte das Gericht die Medienbehörde aufgefordert, einen Beschluss zu fassen, doch dieser blieb aus. Doch auch nach dieser vierten Niederlage werde die Medienbehörde wie bisher auf Zeit spielen, da im Gerichtsurteil keine Fristen für die Beschlussfassung gesetzt seien. Weiter könne sich die Behörde an das Berufungsgericht mit der Beschwerde wenden, das ganze Verfahren sei ungesetzlich.
Seit Jahren unter Druck
Klubradio steht als einziger ungarischer Oppositionssender seit Jahren unter dem Druck der rechtskonservativen Regierung und deren Medienbehörde, lautet die Kritik der Opposition. Diese gratulierten am Dienstag dem Gericht für "seine mutige Entscheidung". Am 24. Februar hatten in Budapest Tausende Bürger an einer Solidaritätskundgebung mit dem Klubradio teilgenommen, da die staatliche Medienbehörde das Klubradio "mundtot" machen wolle.
Das Klubradio hatte den Zuschlag noch vor den Wahlen 2010 unter der damaligen sozialistischen Regierung erhalten. Das Gericht hatte bereits im Februar 2012 dem Radio das Recht auf die mit öffentlich-rechtlichem Charakter ausgeschriebene Frequenz zugesprochen, die die Medienbehörde dem Sender jedoch aberkannte. Auch die für digitale Medien zuständige EU-Kommissarin, Neelie Kroes, hatte sich für das Klubradio eingesetzt. Gegenüber der Regierung in Budapest hatte sie ihre "Besorgnis über den Zustand von Medien-Pluralismus und -Freiheit in Ungarn" geäußert. (APA, 5.3.2013)