Graz - Die Staatsanwaltschaft Graz hat das Verfahren im Zusammenhang mit dem Tod einer Vierjährigen bei einer Zahn-OP gegen die Ärzte eingestellt. Stattdessen wird nun gegen die Eltern wegen Vernachlässigung ermittelt, bestätigte die Anklagebehörde einen Bericht der "Kleinen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). Begründet wird dies sinngemäß damit, dass erst der schlechte Zustand der Zähne eine Operation unter Vollnarkose notwendig gemacht habe.

Drei Gutachten - seitens der Gerichtsmedizin, der Zahnheilkunde und der Anästhesiologie - hätten übereinstimmend einen ärztlichen Kunstfehler verneint, erklärte der Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher. Der tragische Ausgang - das Mädchen hatte am 11. Juni 2012 im LKH-Univ. Klinikum Graz in der Narkose einen Lungenkrampf erlitten und war an Hirntod gestorben - sei "schicksalhaft" gewesen. Auch das verwendete Narkosemittel Propofol habe damit nichts zu tun gehabt, so der Behördenvertreter.

Verfahren gegen Eltern

Parallel zur Zurücklegung des Verfahrens gegen die Ärzte wurde eines gegen die Eltern eingeleitet: Es bestehe der Verdacht der Vernachlässigung. Dieses Verfahren (nach dem Paragrafen 92 StGB, Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen, Anm.) wurde aber an die Staatsanwaltschaft Leoben als wohnortzuständig weitergeleitet. Dort wurde die Aufnahme von Ermittlungen bestätigt.

Aus der Kanzlei Alfred Boran, der rechtsanwaltlichen Vertretung der Eltern, hieß es am Donnerstag, dass ein Fortsetzungsantrag noch im Raum stehe. Das Verfahren gegen die Eltern halte man für "einen routinemäßigen Vorgang, in dem die Kausalitätskette zu weit gezogen wird". Nicht auszuschließen sei, dass noch ein zivilrechtliches Verfahren gegen das Krankenhaus bzw. die Ärzte angestrengt wird. (APA, 7.3.2013)