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Megaupload-Gründer Kim Dotcom hat einen weiteren Etappensieg in seinem Kampf gegen die neuseeländischen Behörden erwirkt. Nachdem ein Gericht entschieden hat, dass die Razzia vom Jänner 2012 in Dotcoms Villa illegal gewesen sei, wurde ihm die Erlaubnis gewährt, den neuseeländischen Geheimdienst zu verklagen. Die Generalstaatsanwaltschaft ging daraufhin in Berufung und hat vor dem Berufungsgericht verloren.
Öffentliche Bekenntnis
Das Government Communications Security Bureau muss sich also bald vor Gericht verantworten. Als Grund wurde im August 2012 von der Richterin angegeben, dass der neuseeländische Geheimdienst Staatsbürger nicht bespitzeln darf und die Aktion deshalb illegal gewesen ist. Das GCSB musste sich offiziell zu der illegalen Aktion bekennen.
Kein Zugang zu Daten
Im Dezember 2012 ordnete die Richterin Helen Winklemann dann laut Torrentfreak an, dass das GCSB geklagt werden kann. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits eine Klage gegen die Generalstaatsanwaltschaft. Die Anordnung beinhaltete auch die Herausgabe von Beweismitteln, die das GCSB gegen Dotcom gesammelt hatte. Im Berufungsverfahren wurde diesem Anliegen allerdings nicht mehr stattgegeben. Es reiche die Information, dass solche Daten über Dotcom existieren, so das Gericht. Zugang zu den Daten wird ihm nicht gewährt.
Komplexer Fall
Die ersten Anhörungen in dem Fall wurden für April anberaumt, allerdings könnte sich der Fall aufgrund seiner Komplexität in die Länge ziehen. Ein Urteil ist also womöglich nicht in diesem Jahr zu erwarten. (red, derStandard.at, 7.3.2013)