Wien - Ein am Wiener Straflandesgericht per Hausordnung erlassenes Verbot von Internet-Liveberichten aus dem Gerichtssaal ist am Donnerstag wieder aufgehoben worden. Wie derStandard.at berichtete, war es Mitte Februar erlassen worden, um der möglichen Zeugenbeeinflussung einen Riegel vorzuschieben. Das Justizministerium war nicht einverstanden und ordnete die Rücknahme an.

Gerichtspräsident Friedrich Forsthuber hatte dafür gesorgt, dass das Graue Haus das erste Gericht Österreichs war, in dem das Verbot der "Live-Ticker" konkret festgeschrieben wurde. Zahlreiche Kollegen hätten dafür plädiert, sagte er der Zeitung. Man wollte verhindern, dass Zeugen durch die Berichterstattung bereits über frühere Aussagen im Verfahren bescheid wüssten. Forsthuber war aber davon ausgegangen, dass es trotz der Festschreibung bei Einzelfallentscheidungen bleiben würde.

Ministerium pro "Transparenz"

Das Justizministerium war damit nicht einverstanden und veranlasste die Streichung des Passus. Sektionschef Christian Pilnacek erklärte im ORF-"Mittagsjournal", dass die Richter die Berichterstattung im Einzelfall schon jetzt verbieten könnten. Auch könne man Zeugen in einem Raum mit Zutrittsverbot für andere warten lassen. Es gehe um Transparenz und den geringstmöglichen Eingriff in das Prinzip der Öffentlichkeit, so Pilnacek.

Forsthuber bestätigte gegenüber der APA, die Streichung veranlasst zu haben. Es sei ihm keineswegs um eine Einschränkung der Öffentlichkeit gegangen. Er habe mit dem Verbot vielmehr Unsicherheit vermeiden wollen, denn wenn ein Richter das - erst vor gut einem Jahr aufgekommene - Tickern heute verbiete, käme sofort die Frage der Journalisten, wo das denn festgeschrieben sei. Wenn es eine politische Entscheidung gebe, dass die Live-Berichte grundsätzlich zugelassen seien, sei dies jedenfalls zu akzeptieren. (APA, 7.3.2013)