Der Entwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, in dem es um die Mitwirkungspflicht minderjähriger Flüchtlinge geht, ist nach kritischen Stellungnahmen noch einmal überarbeitet worden. Um Zweifel auszuräumen, habe man klargestellt, dass das Kindeswohl selbstverständlich im Vordergrund stehe, bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums einen entsprechenden Bericht des Ö1-"Morgenjournal" am Dienstag. Die Novelle soll am morgigen Mittwoch im Innenausschuss des Parlaments beschlossen werden.

Fronek: Österreich macht Recht zur Pflicht

Die Statusrichtlinie der EU legt demnach fest, wie ein Staat Kinder und Jugendliche, die um Asyl ansuchen, bei der Suche nach ihrer Familie unterstützen soll. Österreich drehe das einfach um und mache aus einem Recht eine Pflicht, kritisierte etwa Heinz Fronek vom Verein Asylkoordination. Zweifel meldeten dem Bericht zufolge beispielsweise auch der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt und das Justizministerium an.

Der Entwurf wurde nun noch einmal dahin gehend überarbeitet, dass das Kindeswohl selbstverständlich Vorrang habe. Minderjährige würden zwar nach ihrer Familie gefragt, aber wenn es keine Auskunft gibt, bringe das keine Nachteile im Asylverfahren. (APA, 12.3.2013)