Mit der Fernsehübertragung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen wird es, zumindest vorläufig, nichts werde. Ein von den Grünen bereits im Vorjahr eingebrachter Antrag auf eine entsprechende Änderung der Ausschuss-Verfahrensordnung fand im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats nicht die erforderliche Mehrheit, berichtete die Parlamentskorrespondenz am Montag.

SPÖ und ÖVP lehnten das mit dem Wunsch nach mehr Transparenz begründete Ansinnen zwar nicht grundsätzlich ab, ihrer Meinung nach muss diese Frage aber zusammen mit einer Gesamtreform des U-Ausschuss-Verfahrens diskutiert werden. Wann diese seit langem geplante große Reform kommen wird, blieb allerdings auch am Montag offen. (APA, 18.3.2013)