Regensburg/München - Im Fall des gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Nürnbergers Gustl Mollath hat die Staatsanwaltschaft Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Der Antrag stütze sich auf zum Zeitpunkt der Verurteilung Mollats im Jahr 2006 nicht bekannte Tatsachen, die die Richtigkeit der Grundlagen für seine Verurteilung in Frage stelle, teilte die Justizpressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg am Montag mit.

Zeugenanhörung

In dem neuen Verfahren müsse der Beweiswert einer Urkunde und die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen neu geprüft werden. Außerdem stünden im Wiederaufnahmeantrag Aspekte, die für die psychiatrische Begutachtung Mollaths von Bedeutung sein könnten.

Der Fall Mollath sorgt seit mehreren Monaten für Diskussionen, auch Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) schaltete sich ein und forderte Aufklärung. Der 56-jährige Nürnberger sieht sich als Justizopfer: Er wurde 2006 nach tätlichen Angriffen auf seine inzwischen geschiedene Frau und dem Zerstechen einiger Autoreifen in die Psychiatrie zwangseingewiesen.

In dem Verfahren zu seiner Einweisung wurde ihm auch eine paranoide Gedankenwelt vorgeworfen, weil er behauptete, dass seine Frau bei der HypoVereinsbank Schwarzgelder in Millionenhöhe verschoben habe.

Erst vergangenes Jahr bekannt gewordene interne Prüfungen der HypoVereinsbank ergaben, dass ein Teil dieser Vorwürfe aber tatsächlich zutrifft. (APA, 18.3.2013)