Brüssel - Die EU-Umweltminister beraten am Donnerstag über die stärkere Nutzung für Biokraftstoffe der zweiten und dritten Generation. Dabei soll statt der Verwendung von Nahrungs- und Futtermitteln für die Biokraftstoffe die sogenannte zweite und dritte Ebene vermehrt genutzt werden, beispielsweise Speiseöl, Lingozellulose (Holzfaser), Algen, Stroh, Klärschlamm, Traubentrester und auch Nussschalen.

Ziel ist es, dass die für 2020 anvisierten zehn Prozent an erneuerbaren Energiequellen in diesem Bereich geteilt werden. So sollen fünf Prozent aus dem Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln kommen, die anderen fünf Prozent eben aus den Reststoffen. Österreich drängt vor allem auf den verstärkten Anbau von Eiweißfuttermitteln. Entscheidungen am Rat sind keine vorgesehen, es geht um eine sogenannte Orientierungsaussprache, hieß es am Dienstag in EU-Ratskreisen in Brüssel.

Änderung der UVP-Richtlinie

Ebenfalls nur ein Meinungsbild der 27 Staaten - Österreich wird auf Botschafterebene vertreten sein - wird es beim Vorschlag für eine Änderung der UVP-Richtlinie geben. Dabei geht es darum, dass die Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung gestrafft werden. Wenn die Behörden alle Informationen zur Verfügung haben, sollen sie nur mehr eine Frist von maximal sechs Monaten gewährt bekommen, bis eine Entscheidung vorliegt. Derzeit gibt es keine Frist. Die meisten Staaten sind allerdings gegen eine einzige Behörde, die entscheiden können soll. Auch Österreich ist dagegen, weil es einerseits um Verfassungsprobleme geht und andererseits unterschiedliche Zuständigkeiten von Bund und Ländern existieren.

Weitere Punkte auf der Tagesordnung des Umweltministerrats sind eine Debatte über einen gerechteren Zugang beim Zugang zu genetischen Ressourcen. Es soll nicht zur Ausbeutung oder gar Ausrottung von bestimmten Pflanzen kommen, die beispielsweise für die Herstellung wirksamer Arzneimittel verwendet werden können. Vorgesehen ist, dass ein Verteilungsausgleich stattfindet und auch Sanktionen greifen können.

Außerdem berät der Rat den Emissionshandel im Flugverkehr. Begeistert sei kein einziges EU-Land, hieß es. Die Kommission hatte zuletzt vorgeschlagen, dass der Emissionshandel nicht für außereuropäische Flüge für 2012 gilt. 2012 war das erste Jahr mit CO2-Zertifikate. Auch hier sind keinen Entscheidungen geplant, die Brüsseler Behörde informiert über die Situation. (APA, 19.3.2013)