Eine Untersuchungsrichterin in Neapel hat am Dienstag einen Antrag der Staatsanwälte auf ein Schnellverfahren gegen Italiens Ex-Premier Silvio Berlusconi wegen Bestechung eines Senators abgelehnt. Dies teilten die Verteidiger Berlusconis mit. Laut der Richterin seien die gegen Berlusconi gesammelten Beweise nicht so gravierend, dass sie die Eröffnung eines Schnellverfahrens gegen den Mitte-Rechts-Chef rechtfertigen würden. Die Staatsanwälte werden jetzt die Eröffnung eines normalen Verfahrens gegen den Medienzaren beantragen, verlautete aus Justizkreisen.

Der ehemalige PdL-Senator Sergio De Gregorio, seit vergangener Woche unter Hausarrest, steht im Mittelpunkt einer heiklen Untersuchung, bei der Berlusconi wegen Bestechung angeklagt ist. Der Medienzar soll demnach im Jahr 2006 den Senator und Mitte-Links-Politiker De Gregorio bestochen haben, damit er in das damals oppositionelle Berlusconi-Lager wechselte.

Die Parlamentswahlen 2006 hatte die Mitte-Links-Koalition unter Ex-Regierungschef Romano Prodi, der auch De Gregorio angehörte, knapp gewonnen. Wenige Monate später schloss sich der Senator jedoch der Opposition Berlusconis an, was dazu beitrug, dass die Regierung 2008 zusammenbrach. Aus den darauffolgenden Wahlen ging Berlusconi klar als Sieger hervor. De Gregorio gab zu, von Berlusconi zwei Millionen Euro in bar erhalten zu haben. Berlusconi erwiderte auf die Vorwürfe der Justizbehörden, dass De Gregorio von den Staatsanwälten gezwungen worden sei, zu lügen. Sie hätten ihm mit Haft gedroht, hätte De Gregorio ihn - Berlusconi - nicht belastet, sagte der Medienzar. (APA, 19.3.2013)