Paris/Wien - Der im Dezember 2012 wegen "schwerwiegender Verfehlungen" entlassene Mitarbeiter der österreichischen Botschaft in Paris darf vorerst in seiner Dienstwohnung bleiben. Das zuständige Gericht vertagte Dienstagnachmittag eine Entscheidung in der von österreichischer Seite eingebrachten Räumungsklage auf Mai, wie der betroffene Emmanuel R. gegenüber der APA erklärte. Die Anwältin der Botschaft habe eine sofortige Zwangsräumung angestrebt, die Entscheidung des Gerichts sei für ihn daher ein Erfolg, so R. Das Außenministerium wollte die Angelegenheit unter Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren nicht kommentieren.

Sein Ziel sei es, für sich und seine Familie möglichst schnell eine neue Unterkunft im siebenten Pariser Stadtbezirk zu suchen, wo sich die Botschaft befindet und seine drei Kinder die Schule besuchen. Die sei aufgrund der dortigen Mietpreise, die zu den höchsten in ganz Paris zählen sowie seiner Arbeitslosigkeit jedoch schwierig, so R.

Laptop privat genutzt

Die österreichische Botschaft in Paris wirft dem ehemaligen Portier die "exzessive Nutzung des Dienstlaptops für private Zwecke" sowie den Besuch einer Automesse während seines Krankenstandes am 12. Oktober 2012 vor. Sie kündigte ihn daher am 5. Dezember 2012 wegen "schwerwiegender Verfehlungen", wodurch R. auch den Anspruch auf seine Dienstwohnung verlor. R., der zuvor 18 Jahre lang für die Botschaft tätig war, weist die Vorwürfe zurück und weigerte sich auszuziehen. Vielmehr sei die Überwachung seiner Internetaktivitäten ohne seine vorherige Einwilligung illegal. Der Botschafterin Ursula Plassnik wirft Emmanuel R. zudem Mobbing vor.

Gegen die Republik Österreich hat der ehemalige Botschaftsmitarbeiter Klage wegen "missbräuchlicher Entlassung" eingereicht. Eine erste Anhörung vor dem Pariser Arbeitsgericht solle im November stattfinden, erklärte R.. Weiterhin plane er auch eine Klage gegen Plassnik wegen Mobbings und Verletzung der Privatsphäre. Unter anderem aus finanziellen Gründen haber er diese aber bisher noch nicht eingereicht. (APA, 20.3.2013)