Karlsruhe - Der Wettermoderator Jörg Kachelmann hat vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies eine Klage Kachelmanns gegen die Berichterstattung des Online-Portals "bild.de" zu seinem damaligen Vergewaltigungsprozess zurück. Medien dürfen demnach uneingeschränkt auch über intime Details berichten, die in öffentlich verhandelten Strafprozessen zur Sprache kommen.

Der Vorrang des Presserechts gilt laut Urteil allerdings nicht für die sogenannte Verdachtsberichterstattung vor einer Anklagerhebung. Medien müssten wegen der Unschuldsvermutung und möglichen Stigmatisierung Beschuldigter deren Persönlichkeitsrechte achten, entschied der BGH.

Anlass der Klage Kachelmanns war ein bild.de-Bericht über intimste Details aus der angeblichen Tatnacht, die Kachelmann zu Protokoll gegeben hatte. Kachelmann war vom Landgericht Mannheim nach einen rund einjährigen Prozess im Mai 2012 von dem Vorwurf freigesprochen worden, seine Ex-Freundin vergewaltigt zu haben. (APA, 21.3.2013)