Hotels wie dieses in Lermoos (Tirol) sind meist familiengeführt. Probleme tauchen häufig dann auf, wenn eine Betriebsübergabe ansteht. Auf die Übernehmer kommen in der Regel hohe Kosten zu.

Foto: Rabensteiner

Wien - Die Zeiten, als der Chef der lokalen Raika oder Volksbank nach Gutdünken Kredite an befreundete oder zumindest bekannte Hoteliers vergeben konnte, sind vorbei. Nach diversen Finanzskandalen sitzt den Banken mehr denn je die Aufsicht im Nacken. Das und die Tatsache, dass die Gebührenschraube auch bei Betriebsübergaben fester angezogen wurde, lässt Branchenvertreter von mutwilliger Gefährdung von Familienbetrieben sprechen.

"Wenn der Hotelbetrieb vom Vater auf den Sohn oder die Tochter übergeht, dürfte es im Grunde nur ein Schreiben geben - von der Finanz mit folgendem Inhalt: Sehr geehrter Juniorchef/Juniorchefin, wir freuen uns, dass sie sich das alles antun, die Arbeitsplätze erhalten und auf lokale Zulieferer setzen. Wir wünschen viel Erfolg." Stattdessen werde der Übernehmer aber erst mal kräftig zur Kasse gebeten. "Das kann sich schnell auf bis zu 100.000 Euro summieren. Die muss man erst einmal flüssig haben", sagte Hans Schenner, Cheftouristiker der Wirtschaftskammer, dem Standard.

Ludwig Bittner, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, spricht von einer "Kostenlawine", die auf Söhne und Töchter von Hoteliers im Moment der Übergabe zurolle. Die Belastung fange beim Pflichtteil an und reiche bis zu den Gerichtsgebühren. Durch immer schärfere Bankenvorschriften müsse immer mehr ins Grundbuch eingetragen werden. Bittner: "Die Eintragungsgebühr ist eine Gelddruckmaschine für die Justiz. Die muss runter."

Raten zahlen

Was die Auszahlung des gesetzlichen Pflichtteils betrifft, drängt der Präsident der Notariatskammer auf die Möglichkeit, die Summe zu stunden oder in Raten zu zahlen. Oft gebe es auch noch einen Rückstau bei den Investitionen, Kredite seien neu zu konzipieren. "Das geht rasch ins Geld."

Die Eintragung einer Hypothek ins Grundbuch kostet 1,2 Prozent der Pfandsumme. Bisher sei das insofern kein Problem gewesen, als viele Hypotheken nicht verbüchert waren. Bittner: "Mittlerweile wird jeder Punkt und Beistrich verbüchert, weil es die diversen Vorschriften der Bankenregulierung verlangen." Der Gesetzgeber sollte sich an Deutschland ein Beispiel nehmen. Dort seien Justizsachen zwar Angelegenheit der Länder; nichtsdestotrotz zahle man im Schnitt um rund die Hälfte weniger als in Österreich.

Bei Berechnung der Grunderwerbssteuer wird im Fall der Besitzübertragung in der Familie wie bisher der dreifache Einheitswert herangezogen. Hypotheken werden als Kaufpreis gerechnet. Macht der Einheitswert beispielsweise eine Million Euro aus, zahlt der Übernehmer die Grunderwerbssteuer dann von drei Millionen. Hat der Betrieb Schulden und belaufen sich die - angenommen - auf zehn Millionen Euro, dann ist die Grunderwerbssteuer von dieser Summe fällig.

Allein bis 2020 stehen nach Schätzungen der KMU-Forschung Austria rund 2000 Hotels in Österreich zur Übergabe an, rund 80 Prozent davon Familienbetriebe. (Günther Strobl, DER STANDARD, 25.3.2013)