Wien - Mitte Februar sind die Wiener Linien mittels Gerichtsurteil dazu verpflichtet worden, einem Pensionisten wegen Diskriminierung im Hinblick auf Preisunterschiede bei Öffi-Seniorenkarten 940 Euro zu zahlen, derStandard.at/Wien berichtete. Ob Senioren eine solche Entschädigung zusteht, ist juristisch allerdings umstritten, wie eine aktuelle Entscheidung zeigt. Denn ein weiterer Schadenersatzkläger blitzte nun beim Handelsgericht ab, wie aus einem Urteil hervorgeht. Die Verkehrsbetriebe würden die Angelegenheit gern vom Höchstgericht klären lassen.

Hintergrund

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte Ende 2010 eine Regelung gekippt, wonach Frauen eine ermäßigte Jahreskarte bereits ab 60 Jahren bekommen, Männer allerdings erst ab 65 Jahren. Davon waren nicht nur die Wiener Linien, sondern etwa auch die ÖBB betroffen. Dem Gesetzgeber - also dem Verkehrsministerium - wurde eine Reparaturfrist bis Ende 2011 zugestanden.

Während das Gericht im Februar einem Mann, der infolge von Ungleichbehandlung Geld einforderte, recht gegeben hatte, fiel das Urteil in einer so gut wie identen Sache nun zugunsten der Verkehrsbetriebe aus. Diesmal hatte ein Wiener Pensionist mit Verweis auf die VfGH-Entscheidung ebenfalls wegen Diskriminierung geklagt und wollte neben der Rückerstattung der aus seiner Sicht im Vergleich zu Frauen zu viel bezahlten Summe in den Jahren 2009, 2010 und 2011 (687 Euro, Anm.) zusätzlich 500 Euro Schadenersatz erwirken - ohne Erfolg.

Gesetzeskonform

Die Wiener Linien hätten sich nämlich in den drei betreffenden Jahren, in dem der Mann sein Jahresticket gekauft hatte, rechtlich korrekt verhalten, da bis zur Reparaturfrist Ende 2011 die zuvor vom VfGH gekippte Bestimmung weiterhin anzuwenden war. "Die beklagte Partei hat im fraglichen Zeitraum gesetzeskonform gehandelt, somit kann ihr kein Verschulden vorgeworfen werden", heißt es im Urteil.

Die Wiener Linien sehen sich in der nunmehrigen Entscheidung bestätigt. "Es kann nicht sein, dass wir einen Vermögensschaden haben, nur weil wir uns an damals existierende Rechtsvorschriften gehalten haben", argumentierte ein Öffi-Sprecher. Laut Verkehrsbetriebe, die inzwischen das Anspruchsalter für Senioren-Jahreskarten vereinheitlicht haben, ist rund ein Dutzend weiterer Klagen anhängig.

Für die Wiener Linien sei die derzeitige Situation unbefriedigend. "Wir würden die Sache gern beim Obersten Gerichtshof ausjudizieren lassen". Dafür sei der jeweilige Streitwert allerdings zu gering, wird bedauert - denn: "Wir glauben, dass wir die besseren Karten hätten." (APA, 25.3.2013)