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Personen, wie die französisch-türkische Studentin Sevil Sevimli (im Bild bei ihrer Rückkehr nach Lyon im Februar). wird künftig nicht mehr ohne weiteres als Terroristin angeklagt werden können.

Foto: AP Photo/Laurent Cipriani

Für Sevil Sevimli könnte es ein Gesetzespaket nach Maß sein, ein Weg aus dem Irrgarten der türkischen Justiz. Zu fünf Jahren Gefängnis ist die französisch-türkische Studentin im Vormonat verurteilt worden. Im Jahr 2012 hatte sie ein Studienjahr im Rahmen des Erasmus-Programmes an einer Universität im Norden der Türkei begonnen, war aber dann schnell wegen "Propaganda" für eine Terrororganisation verhaftet worden.

Die 20-jährige Studentin hatte nämlich gleich eine ganze Reihe von Verbrechen begangen - so sahen es zumindest Staatsanwalt und Richter: Teilnahme an der Demonstration zum 1. Mai in Istanbul, Besuch eines Rockkonzerts der linksstehenden Gruppe Yorum, Anbringen von Plakaten, auf denen kostenfreie Bildung gefordert wurde. Alles - ja nach Auslegung - strafrechtlich relevante Taten.

Nicht jeder ist ...

"Propaganda" für eine Terrororganisation ist ein weit auslegbarer Vorwurf - zumindest in der türkischen Jurisdiktion. In der Türkei bedeutet es bisher rechtlich so viel wie tatsächlich ein Mitglied einer Terrororganisation zu sein.

Ein neues Justizreformpaket, das noch diese Woche vom Parlament in Ankara angenommen werden soll, reagiert in diesem Punkt und fasst den Vorwurf terroristischer Handlungen nun enger: Wer nicht offen zur Gewalt aufruft, kann auch nicht wie ein mutmaßlicher Terrorist behandelt werden, heißt es da. Damit hätte auch die Studentin Sevimli Aussicht auf ein erfolgreiches Berufungsverfahren. Ihr wurde nämlich zur Last gelegt, die linksradikale, als terroristisch eingestufte Organisation DHKP-C unterstützt zu haben.

Die aus der südostfranzösischen Stadt Lyon stammende Studentin wurde nach mehreren Monaten in Untersuchungshaft mittlerweile auf Kaution freigelassen und durfte nach Frankreich ausreisen. Ihre Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig.

... ein Terrorist

Auch für die kurdischen Kommunalpolitiker, Bürgermeister, Anwälte, Journalisten und Vertreter der Zivilgesellschaft, die wegen angeblicher Propaganda für die PKK oder deren politischen Arm KCK in Untersuchungshaft sitzen, könnte die Änderung des Artikels 220 des türkischen Strafrechts und einer Reihe weiterer Artikel des Antiterrorgesetzes die Freiheit bedeuten.

Dasselbe gilt für einige der Verhafteten des angeblichen Geheimbunds Ergenekon - meist handelt es sich bei ihnen um hochrangige Offiziere der Armee, aber auch um den Ankara-Bürochef der Tageszeitung Cumhuriyet Mustafa Balbay. Sie alle sollen einen Putsch gegen die Regierung geplant haben sollen.

Innenpolitische Erwägungen - und weniger die Sehnsucht nach Liberalisierung - mögen deshalb beim mittlerweile vierten Reformpaket seit 2009 im Vordergrund stehen. Türkische Kommentatoren sprechen vom "großen Handel", den Regierungschef Tayyip Erdogan anstrebt: eine Friedenslösung mit der PKK, bei der kurdische Politiker und Aktivisten zwangsläufig zuvor aus der Haft freikommen müssen, aber um des gesellschaftlichen Friedens willens ebenso einige der Generäle.

Erdogan, der sein zehntes Jahr im Amt des Premiers vollendete, zeigt seit neuestem auffallendes Interesse an den hohen Militärs im Gefängnis: Einen verurteilten General besuchte er am Krankenbett, über die Untersuchungshaft des früheren Armeechefs Ilker Basbug äußerte er Unverständnis.

Bürgerrechtler und vor allem die kurdische Opposition im Parlament kritisieren das Reformpaket, das zwei Dutzend Gesetzesänderungen umfasst, als unehrlich und Augenwischerei. Die Regierung nutze nicht die Gelegenheit, um den berüchtigten Artikel 301 ("Beleidigung des Türkentums") endgültig abzuändern, oder auch den Artikel 314 über die Zugehörigkeit zu Terrororganisationen.

Im Vorfeld der Debatte um das Reformpaket war auch die Rede von der Einführung eines Zivildienstes neben dem obligatorischen Armeedienst. Dieses Vorhaben ließ die Regierung aber fallen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Türkei regelmäßig wegen Verletzung der Gedanken- und Gewissensfreiheit. Um die Zahl der Verfahren in Straßburg zu verringern, ließ die Regierung bereits die Verfassung ändern und gab dem Höchstgericht in Ankara die Möglichkeit, Klagen von Bürgern entgegenzunehmen. (Markus Bernath aus Istanbul, DER STANDARD, 28.3.2013)